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1. Lesebuch für die evangelischen Volksschulen Württembergs - S. 326

1854 - Stuttgart : Hallberger
326 gegen sie angewandt worden, und es fehlte an Kerkern, um alle der Ketzerei wegen Verklagte gefangen zu halten. Da ließ der Pabst Innocenz Ui. einen förmlichen Kreuzzug gegen die mit den Waldensern verbundenen Albigenser (von der Stadt Alby im südlichen Frankreich so genannt) unternehmen, wie man vom Jahre 1096 an Kreuzzüge gegen die Muhammedaner im heiligen Lande geführt hatte; Jedem, der daran Theil nehmen würde, versprach er vollkommene Vergebung seiner Sünden. Bald brach ein Heer von 300,000 Kriegern oder sogenannten Kreuzfahrern in das Land der Albigenser ein, welche in der Stadt Toulouse ihren Hanptsitz hatten. Nun begann vom Jahr 1209 an ein zwanzigjähriger Vertilgungskrieg gegen dieses Märtyrervolk; denn die Ketzer sollten — das war des Pabstes Be- fehl — ausgerottet werden. Männer und Weiber wurden gleich grausam umgebracht, Greise und Säuglinge mußten sterben, kein Alter und Geschlecht schonte das Würgerschwert, und es wurden Martern und Qualen ersonnen, vor denen die Natur schaudert. Ihre Woh- nungen wurden zerstört, ganze Dörfer mit Soldaten umstellt, dann angezündet und samt den Einwohnern verbrannt, ihr Vieh erwürgt, ihre Saaten zertreten, ihre Bäume umgehauen, und das Land zu einer furchtbaren Einöde gemacht. Die erste blutige Verfolgung, die von 1209 bis 1229 währte, kostete fast einer Million Waldenser und Albigenser das Leben. Und bis in unser Jahrhundert herein wurden sie von Zeit zu Zeit immer aufs neue verfolgt. Während dieses ersten Kreuzzugs in Frankreich litten die Wal- denser in andern Gegenden zwanzig Jahre lang eine Hauptverfolgung durch die sogenannte Inquisition oder das Glanbensgericht. Dies war ein geistlicher Gerichtshof, der jeden der Ketzerei Verdächtigen in Untersuchung zog und bestrafte. Der Pabst Innocenz Hl hatte die- selbe ganz besonders der Waldenser wegen angeordnet. Die Anzahl der vom Glaubensgericht Verhafteten war zuweilen so groß, daß man nicht Gefängnisse genug für sie bauen, noch die Kosten ihres Unter- halts für sie bestreiten konnte. Das Glanbensgericht bediente sich verschiedener Straf- und Vertilgungsmittel: die sogenannten Ketzer- würden verjagt, gehenkt, verbrannt, oft in großer Menge; man er- säufte sie; man zwickte sie mit eisernen Zangen; sie wurden reißenden Thieren vorgeworfen, erdrosselt; man ließ sie zu Tode hungern; sie wurden -zersägt, zermalmt, in Stücke zerschnitten, mit abgezogener Haut ans dem Rost gebraten u. s. w., — Alles angeblich zur Ehre Gottes
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