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1. Lesebuch für die evangelischen Volksschulen Württembergs - S. 347

1854 - Stuttgart : Hallberger
347 * und eine bessere und dauerhaftere Druckerschwärze. Besonders aber erfand er- den Guß der Lettern. Durch ihn wurde Gutenbergs Erfindung weiter ge- führt und vollendet. Das erste größere Werk, das aus Gutenbergs Druckerei hervorging, war eine lateinische Bibel in drei Bänden, wahrscheinlich im Jahr 1456 vollendet. Ein Psalter, den die Bibliothek zu Stuttgart besitzt, ist im Jahr 1457 gedruckt, und zwar ausgezeichnet schön. Faust reiste dann im Lande umher und verkaufte seine Bibeln, das Stück um hundert Gulden; und alle Welt erstaunte über den unerhört billigen Preis. Die Mönche aber, die nun nichts mehr mit Abschreiben verdienten, erstaunten am meisten, und wußten sich am Ende vor Grimm nicht anders zu helfen, als daß sie zum Volke sagten: „Faust stehe mit dem Teufel im Bunde, und die rothen Buch- staben auf den Titelblättern seien mit Menschenblut gefärbt!" Doch laßt die Mönche reden! Wir wollen unserem Gott herzlich danken „für das höchste und letzte Geschenk" (wie Luther sich ausdrückt), „durch welches Gott die Sache des Evangelii forttreibt", und das Wort, das uns unterweisen kann zur Selig- keit, auch in die Hütten der Armen bringt. Gutenberg, der Erfinder, mußte später seine Druckerei aus Noth verkaufen, und starb arm, nachdem er die Welt bereichert, im Jahr 1467. In der neueren Zeit sind in dieser Kunst, welche so wichtig für die Bildung der Völker geworden ist, wesentliche Verbesserungen angebracht worden. Man hat Druckerpressen, die mit Hülfe der Dampfkraft in einer Stunde 4000 Bogen drucken. Ja in Nordamerika soll im Jahr 1853 eine Schnellpresse erfunden worden sein, welche in einer Stunde 30,000 Zeitungs- blätter liefert. 156. Württemberg unter den Grasen. Vom dreizehnten bis fünfzehnten Jahrhundert. Die Landeseinwohner zerfielen in die vier Klassen: Geistlichkeit, Adel, Bürger und Bauern. Die eigentlichen Bauern, mit eigenem Grund und Boden, hatten z. B. über Mangel an Nechtsschntz zu klagen; aber sie erlangten zweierlei, was in manchen andern Ländern den Bauern erst später oder gar nicht zu Theil wurde: das Recht, die großen Höfe zu theilen, und Antheil an den landständischcn Berathungen. Die Leibeigenen, d. h. solche Bauern, die nicht eigenen Grund und Boden besaßen, ge- hörten mit Leib und Gut ihrem Herrn und mußten mancherlei Frohndlenste leisten und Abgaben aller Art bezahlen. Ihr Herr durfte sie verschenken, vertauschen und verkaufen. Nicht gering war im Lande die Zahl der Juden. Durch ihre Betriebsamkeit wurden sie reich. Aber zuweilen geschah es, daß ein Kaiser einem Landes Herrn den Gefallen that und ihn von allen Judenschnlden freisprach. Das Volk schrieb allerlei Unglück, wie Mißwachs, Hagel, Brand, den Inden zu und mißhandelte sie aufs härteste. Sie wohnten in den Städten gemeiniglich abgesondert; daher rührt noch an manchen Orten der Name Judengasse. An der Spitze der Verwaltung des Landes stand die sogenannte Kanzlei. Das oberste Gericht war ursprünglich das Landgericht zu Cannstatt, das unter freiem Himmel gehalten wurde. Mehr nach Herkommen und Gewohnheit, als nach einem
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