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1. Für die Oberklassen - S. 324

1850 - Leipzig : Wöller
324 arte von Stein oder der Keulen von Holz, sowie der Schleudern und der Steine. Zur einzigen Schutzwaffe diente ein Schild, der vier- eckig, auch wohl lang, schmal und rund vorkommt, aus Holz oder Weidenruthen bestand und mit Farben bemalt war. Wer den Schild im Stiche ließ, wurde für ehrlos erklärt und allgemein verachtet. Panzer, Helme und Schwerter wurden erst seit den Kriegen mit den Römern bekannt, erbeutet und von Einzelnen getragen. Statt der Helme trugen sie auch Felle von Thierköpfen. Die Schlachtordnung war meist in Keilform ausgestellt, um die Feinde desto leichter zu durchbrechen; sie fochten übrigens in Haufen nach Gauen und Stämmen. Vor der Schlacht stimmmten sie ihre Heldenlieder an, Hörner von Erz oder von Auerochsen schmetterten darein und Trommeln, nämlich Felle über Körbe gespannt, wurden gewirbelt und die Schilde zusammengeschlagen. Je näher der Angriff kam, desto wilder und verworrener wurde der Schlachtgesang, welcher zuletzt in ein furchtbares Schlachtgeschrei (barritus) ausartete, das durch die vor den Mund gehaltenen hohlen Schilder grausenhafter wurde und nicht daran gewöhnte Ohren mit Entsetzen erfüllte. Den Hauptkern des Heeres bildete das Fußvolk; im Vortreffen standen die hurtigsten und kräf- tigsten Jünglinge, und zwischen ihnen die Reiter, welche ohne Sattel auf ihren dauerhaften Pferden wie angewachsen saßen und mit den Fußgängern gemeinsam den Kampf bestanden. Die Jünglinge flogen mit den Reitern, an den Mähnen sich festhaltend, einher. Karl Haltaus. 16. Hermann und die Kefreiungsschiacht im Teutoburger Walde. 249. Unter der Regierung des ersten römischen Kaisers Au- gustus machten die Römer große Anstrengungen, Deutschland zu er- obern. Mehre Kriegszüge hatten sie schon unternommen, und die Gegenden zwischen der Weser und dem Rheine waren ihnen dem An- scheine nach gänzlich unterworfen. Varus, der gegen das Jahr 9 nach Christi Geburt in Deutschland den Oberbefehl führte, hielt schon auf römische Weise Gericht in den deutschen Gauen, und ließ nach römischer Sitte die Beile mit den Ruthenbündeln vor sich her- tragen , welche ein Zeichen seines Rechtes über Leben und Tod und körperliche Züchtigung sein sollten. Eine Züchtigung aber mit Schlä- gen wäre dem freien deutschen Manne die entsetzlichste Beschimpfung gewesen, und das Recht über sein Leben räumte er keinem Menschen, sondern allein der Gottheit ein. Dennoch wurde der Unwille lange Zeit nicht laut, und Varus hielt die Herrschaft der Römer in Deutschland für fest begründet. Aber so dachte Hermann oder Arminius, ein edler deutscher Mann vom Volke der Cherusker, nicht. Das Joch eines fremden Volkes,
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