1863 -
Essen
: Bädeker
- Autor: Bender, Ludwig, Haesters, Albert
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Evangelische Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
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leitet mit seinen Räthen die sämmtlichen Schulangelegenheitem
des Staats.
7. An der Spitze des preußischen Staates steht ein weiser
und mächtiger Fürst, der König von Preußen: Wilhelm lr
geboren am 22. März 1797, vermählt mit Auguste von Sach--
sen-Weimar, geboren am 30. September 1811. Sein einziger
Sohn, der Kronprinz Friedrich Wilhelm, geboren am 18.
Oktober 1831, ist der Thronfolger; derselbe ist vermählt mit der
Kronprinzessin Viktoria von England, geboren 21. November
1840. Alle Mitglieder der königlichen Familie bekennen sich zur
evangelischen Kirche. — Der König hat seinen Sitz oder
seine Residenz in Berlin, und darum ist diese Stadt die Haupt-
und Residenzstadt Preußens. — Weil der König nicht überall
persönlich gegenwärtig sein, und einen so großen Staat, wie Preu-
ßen, nicht allein verwalten, regieren kann: so stnd die in der vor-
hergehenden Darstellung genannten Veranstaltungen und Be-
amten des^Staates nöthig, welche alle ihre Amtsgewalt im Namen
des Königs ausüben. Unter denn Könige stehen als die höchsten
Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz
in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen
die Oberpräsidenten — unter diesen für die Regierungsbezirke
die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die
Landräthe. Es giebt im Staate 7 Minister, 8 Oberpräsidenten, 26
Regierungen und für die 327 Kreise des Staates eben so viele Land-
räthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die Verwaltung des Staates sehr
viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung
der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung
der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet,
nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu
entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder
1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, oder 2. Klassen-
und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen,
oder 3. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben
werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern
und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates
nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie
und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern
ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Fa-
milien Schutz finden für ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe —
er ist das Land, in welchem wir geboren sind, unsere Kindheit
verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen nützlichen
Dingen unterrichtet werden: er ist unser Vaterland. Wie sollten
wir unser Vaterland nicht durch die That lieben? — Jeder aber, der
sein Vaterland und seinen Fürsten liebt, besitzt Vaterlandsliebe
oder mit einem fremden Worte Patriotismus — ist ein Patriot.
Der preußische Staat ist ein Theil von Deutschland, und fast