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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 206

1863 - Essen : Bädeker
206 wertete Friedrich, „o dafür thäte ich Alles!" Nun eröffnete ihm Lud- wig die Bedingungen, unter welchen er ihn frei lassen wolle. „Wenn du mir versprichst und am Altare schwörst, daß du dich wieder in die Gefangenschaft stellen willst, wenn du das Versprechen nicht halten kannst, dann bist du frei!" Friedrich versprach es, und beide empfin- gen am Altare das heilige Abendmahl zum Zeugniß ihres Bundes. So ritten sie freundlich zusammen bis an die Grenze. Als aber Friedrich nach Wien kam, fand er Vieles anders, als er wünschte. Sein liebes Weib war blind; sein Bruder Leopold war mit seinem Bündniß gar nicht zufrieden und machte ihm Vorwürfe; sogar behauptete der Papst, ein solches Versprechen brauche man gar nicht zu halten. Da war Friedrich nicht im Stande, die Bedingnisse zu erfüllen, welche Ludwig gemacht hatte, und schon kam die Zeit, wo er gelobt halte, in die Gefangenschaft zurückzukehren. Er selbst erschrak, wenn er an das Gefängniß dachte, in dem er drei Jahre geschmachtet hatte. Als der Tag der Rückkehr kam, da wollten alle die Seinigen in Thränen über sein trauriges Schicksal vergehen; aber Treue und Eid galten ihm mehr, als alles Andere. Er riß sich los und erschien vor Ludwig. Dieser war so gerührt durch die Redlichkeit seines Freundes, daß er rief: „Komm, Friedrich, wir wollen zusammen die Kaiserkrone tragen!" Von Stund an lebten sie wie Brüder beisammen, aßen an einem Tisch, schliefen in einem Bett, und wenn Einer abwesend war, besorgte ihm der Andere seine Geschäfte und behütete sein Land. Friedrich starb J330, und Ludwig 1347 auf einer Bärenjagd, unvermuthet. 23. Die Fehmgerichte. Vom dreizehnten bis in das sechszehnte Jahrhundert bestanden durch ganz Deutschland furchtbare heimliche Gerichte, die grobe Verbrecher aller Art vor ihren Richterftuhl zogen und, wenn sie sich nicht genügend rechtfertigen konnten, mit dem Tode bestraften. Es war gefährlich, sich vor ihnen zu stellen, und noch gefährlicher, sich auf ihre Vorladung nicht einzufinden. Ihren ersten und vornehmsten Sitz hatten sie in West- phalen (m Dortmund), darum hießen sie auch die westphälischen Freigerichte; den Namen Fehmgerichte hatten sie aber von dem alt- deutschen Worte verfehmen, das so viel heißt als verbannen. Jedes solche Gericht bestand aus einem Freigrafen und einer An- zahl Freischöppen oder B eisitz er, die man auch Wissende nannte, weil sie um die Geheimnisse der heiligen Fehme wußten. Solcher Beisitzer mußten wenigstens vierzehn sein; gemeiniglich waren deren aber viel mehr. Man rechnet, daß in ganz Deutschland über 100,000 ver- breitet waren; denn in jeder Stadt hielten sich Wissende auf, von denen die Bürger beobachtet wurden. Ihre Sitzungen nannten sie Freidinge. Jeder Freigraf und Freischöppe mußte aus rother Erde, das heißt im Westphälischen, belehrt und beeidigt worden sein. Der Eid, den man ihnen bei ihrer Aufnahme zur Sicherung ihrer Verschwiegenheit abnahm, war furchtbar. „Ich schwöre," mußten sie sprechen, „die heilige
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