Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 33

1853 - Essen : Bädeker
33 gleich einzuschreiten und Diebe und andere Verbrecher festzunehmen und sie dem Gerichte zu überliefern. Die Richter haben in streitigen Fällen nach den bestehenden Gesetzen Recht zu sprechen und den eines Verbrechens Angeklagten zu verurtheilen oder frei zu sprechen, je nach- dem die Geschwornen das „Schuldig" oder „Nichtschuldig" über den- selben ausgesprochen Habens— Die Verwaltungsbeamten: die Bürgermeister, die Landräthe, die Regierungs- und die Ober-Präsidenten haben die bestehenden Gesetze zur Ausführung zu bringen und über ihre Beobachtung zu wachen. Die bewaffnete Macht, das Militair oder das Heer hat den Staat gegen Aufruhr und Empörung im Innern, so wie gegen den Angriff äußerer Feinde zu schützen. 5. An der Spitze des preußischen Staats und der gesummten Ver- walllmg desselben steht als Regent, Fürst oder Landesherr der König von Preußen: Friedrich Wilhelm Iv. Da der König sei- nen Sitz oder seine Residenz in Berlin hat, so ist diese Stadt die Haupt- oder Residenzstadt des Staates. — Aus dem bisher Ge- sagten ist leicht einzusehen, welch eine große bürgerliche Gesellschaft ein Staat ist, und daß ein solcher unmöglich von einem Einzelnen, dem Kö- nige allein, verwaltet werden kann: und eben deswegen sind die im Vorhergehenden genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, die alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs ausüben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister, welche, wie der König, ihren Sitz in Berlin haben. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Oberprästdenten—unter diesen für die Regierungsbezirke die Regierungen und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 7 Minister, 8 Oberpräsidenten, 25 Regierungen und für die 325 Kreise des Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß durch die große Zahl der Beamten und anderer Veranstaltungen die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger ver- pflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staatssteuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, oder 2. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen- oder 3. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steu- ern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des ganzen Staates nach Kräften mitzuwirken. Denn der Staat ist nächst der Familie und Gemeinde die große Gesellschaft, in welcher Gott unsern Vätern ihren Wirkungskreis angewiesen hat, in welcher sie mit ihren Familien Schutz finden fiir ihr Leben, ihre Ehre und ihre Habe — er ist das Land, worin wir geboren worden, worin wir unsere Kindheit verleben und für unsern dereinstigen Lebensberuf in so vielen Haesters' Lesebuch für Oberkl. Z
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer