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1. Neubearbeitetes Lehr- und Lesebuch gemeinnütziger Kenntnisse für katholische Elementar- und Sonntagsschulen - S. 177

1834 - Ehingen a.d.D. Leipzig : Herbig Feger
177 der göttliche Herr und Heiland seihst gemacht, und die sich durch seine Apostel und ¿Jünger, dann durch ihre ordentlichen Nachfolger, die Bischöfe und Priester, bis zu uns fortgepflanzt hat, kommt es her, dass hei uns Katholiken noch auf eben diese Art Priester und Bischo f der Kirche zum Dienste der Kirche eingeweiht werden. Die Ehe. Die Ehe ist ein Sakrament, vermittelst welchem die Eheleute vom heiligen Geiste geheiliget werden, dass sie nämlich in heiliger, ehelicher Liehe, in Eintracht und Frieden beisammen leben, wechselseitig für einander sor- gen, sich einander dienen, helfen, und die Kinder, die ihnen Gott schenkt, zu seinerehre christlich erziehen. Derbräu- tigam soll daher ein guter, ehrbarer und tugendhafter Mensch, sittsam und keusch in seinem Reden u. Betragen. freundlich, friedfertig und bescheiden im Umgänge, dem > Spiele, Trünke und andern derlei Ausschweifungen nicht ergeben, sondern emsig und fleissig bei seinen Arbeiten, wirthschaftlich und überhaupt recht verständig, ge- setzt und ordentlich in seiner ganzen Aufführung seyn. Die Braut soll gleichfalls eine fromme, wohlerzogene Person, emsig bei den häuslichen Verrichtungen, von stillem, sanften Gemüthe, der Schwatzhaftigkeit, der Eitelkeit nicht ergeben, sondern sittsam und beschei- den seyn. Ivenn zwei solche tugendhafte Personen sich zu dieser Absicht mit einander einverstanden haben, so melden sie sich bei ihrem Pfarrer. Dieser untersucht und beurtheilt, ob sie fähig und würdig seyen, in die- sen Stand zu treten. Werden sie für würdig erkannt, so werden sie öffentlich verkündet und am Altare unter Beiseyn zweier Zeugen zu diesem Stand eingeweiht. Die Brautleute geben sich am Altar die Hände und ge- loben einander vor Gott und seiner heiligen Kirche gleich- sam eidlich, dass keines das andere verlassen, sondern dass sie beständig beisammen bleiben wollen und sie nichts Anderes scheide, als der Tod. Es soll also diese Feierlichkeit ja mit aller Würde und Ehrerbietig-
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