1834 -
Ehingen a.d.D. Leipzig
: Herbig Feger
- Autor: Buschor, Franz Johann
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Elementarschule, Landschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Katholische Elementarschule, Landschule, Sonntagsschule
- Regionen (OPAC): Württemberg
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
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der göttliche Herr und Heiland seihst gemacht, und die
sich durch seine Apostel und ¿Jünger, dann durch ihre
ordentlichen Nachfolger, die Bischöfe und Priester, bis
zu uns fortgepflanzt hat, kommt es her, dass hei uns
Katholiken noch auf eben diese Art Priester und Bischo f
der Kirche zum Dienste der Kirche eingeweiht werden.
Die Ehe.
Die Ehe ist ein Sakrament, vermittelst welchem die
Eheleute vom heiligen Geiste geheiliget werden, dass sie
nämlich in heiliger, ehelicher Liehe, in Eintracht und
Frieden beisammen leben, wechselseitig für einander sor-
gen, sich einander dienen, helfen, und die Kinder, die ihnen
Gott schenkt, zu seinerehre christlich erziehen. Derbräu-
tigam soll daher ein guter, ehrbarer und tugendhafter
Mensch, sittsam und keusch in seinem Reden u. Betragen.
freundlich, friedfertig und bescheiden im Umgänge, dem >
Spiele, Trünke und andern derlei Ausschweifungen nicht
ergeben, sondern emsig und fleissig bei seinen Arbeiten,
wirthschaftlich und überhaupt recht verständig, ge-
setzt und ordentlich in seiner ganzen Aufführung seyn.
Die Braut soll gleichfalls eine fromme, wohlerzogene
Person, emsig bei den häuslichen Verrichtungen, von
stillem, sanften Gemüthe, der Schwatzhaftigkeit, der
Eitelkeit nicht ergeben, sondern sittsam und beschei-
den seyn. Ivenn zwei solche tugendhafte Personen sich
zu dieser Absicht mit einander einverstanden haben,
so melden sie sich bei ihrem Pfarrer. Dieser untersucht
und beurtheilt, ob sie fähig und würdig seyen, in die-
sen Stand zu treten. Werden sie für würdig erkannt,
so werden sie öffentlich verkündet und am Altare unter
Beiseyn zweier Zeugen zu diesem Stand eingeweiht.
Die Brautleute geben sich am Altar die Hände und ge-
loben einander vor Gott und seiner heiligen Kirche gleich-
sam eidlich, dass keines das andere verlassen, sondern
dass sie beständig beisammen bleiben wollen und sie
nichts Anderes scheide, als der Tod. Es soll also
diese Feierlichkeit ja mit aller Würde und Ehrerbietig-