1855 -
Mainz
: Kirchheim
- Autor: Hepp, J.
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Katholische Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
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Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß Menschen meh-
rere Tage und Nächte in diesem todtähnlichen Zustande
gewesen und dennoch wieder in das Leben und zur Gesund-
heit zurückgekehrt sind.
Dennoch darf, so lange nur diese Zeichen den Tod an-
kündigen, ein Mensch nicht begraben werden.
Treten aber mehrere der folgenden Zeichen vereinigt
bei einem Verblichenen ein, dann kann dessen Beerdigung
stattfinden: nämlich wenn a) das Geficht und der Unterleib
stark aufschwellen; b) die Augäpfel von dem Druck eines
Fingers Gruben behalten; c) aus Mund und Nase eine
übelriechende Feuchtigkeit fließet; 6) braune und grüne
Flecken, besonders am Unterleib, zum Vorschein kommen;
e) die Oberhaut nicht an einzelnen, sondern an mehreren
Theilen beim derben Anfühlen sich abtrennt; s) wahrhaft
fauler und aashafter Geruch wahrgenommen wird.
5. Vorzugsweise erfordern Diejenigen eine große Auf-
merksamkeit, welche nach Schlag- und Steckflüssen, schwe-
ren Ohnmachten, Nervenzufällen, großem Blutverlust, hef-
tigem Erbrechen und Purgiren, heftigen Gemüthsbewegungen
plötzlich aufgehört haben, Zeichen des Lebens zu äußern»
Nach solchen Leichen muß öfters gesehen werden, ob sich
vielleicht Zeichen des wiederkehrenden Lebens äußern. Diese
find: a) wiederkehrende Wärme, besonders in der Gegend
des Herzens; b) Veränderung im Geficht und in den Augen,
nämlich eine fast unmerkliche Bewegung eines Mundwinkels
oder des Augensterns, Aufgehen des einen oder des andern
Auges, Rothwerden der Wangen; c) Zucken der Finger
oder der Zehen; ä) leises Athmen, Herz-oder Pulsschlag;
e) Fließen einer früher geöffneten Ader. Wird eines oder
das andere dieser Zeichen bemerkt, so muß der nächste
Arzt oder Wundarzt sogleich gerufen, bis zu dessen Ankunft
aber die Magengegend, der Rückgrad, die äußeren Glie-
der nebst den Fußsohlen des wieder Zeichen des Lebens
äußernden Körpers mit erwärmten wollenen Tüchern ge-
linde gerieben werden.
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