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1. Handbuch über gemeinnützige Kenntnisse für Volksschulen - S. 169

1830 - Passau : Pustet
169 Landeskunde von Bayern. ntticj der Wissenschaften eine Akademie der Wissenschaften und der bildenden Künste, auch bestehen 5 Hochschulen, Lyceen, Gymnasien, und einzelne Studien-Vorbereitungs- und hö- here Bürgerschulen. Die vorzüglichsten Quellen des Staats- Einkommens sind: 1. Die Grundsteuer. Sie ist in wenigen Staaten so mäßig, wie in Bayern, und be- tragt im Simplum Vs Prozent des Mittel- werths der Güter, somit im Ganzen Vs Prozent; 2. Die Hausersteuer, gleich billig und um so mäßiger als nur drey Simpla mit Vs Prozent erhoben werden; 5. Die Dvminikalsteuer; 4. Die Gewerbsteuer, welche mäßig ist, und wobey das Au- und Abnehmen des Ge- werbs-Betriebes berücksichtiget wird; 5. Die Familiensteuer. 6. Die Einnahmen aus Maurh-, Auf- schlags-, Stempel-Tar- und Sportelgefällen. Bayern ordnet seine Angelegenheiten durch verschiedene Stellen und Aemter. Die oberste Leitung der acht Kreise ha- den die königlichen Staats-Ministerien. In jedem Kreise besorgt ein Appellations- gericht die Rechtspflege, und eine Regierung die übrige Verwaltung. Die Appellationsge- richte sind einem höchsten Justiztribunale, dem königlichen Oberappellationsgerichte untergeben. In den Kreisen selbst sind wieder als unterste Aemter: Stadt - Land - Herrschafls- Patrimonial-Gerichte, Rentämter, Forstäm- rer rc., zur Verwaltung der Justizsachen und polizeylichen Angelegenheiten rc., auf- gestellt. Der Landgerichte sind insbesondere 206 in den ältern sieben Kreisen. Die geistli- chen Angelegenheiten stehen unter der Leitung des Ministeriums des Innern. Die katholi- 74. Wie ist Bayerns Staalv-Eilikoin- men? 75. Durch welche Einrichtungen wird Bayern verwaltet?
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