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1. Handbuch über gemeinnützige Kenntnisse für Volksschulen - S. 256

1830 - Passau : Pustet
25ö Obstöaumzucht. Bey seichtem Grunde muß man die Erdkruste bis auf das schlechte Unterlager in einem Zirkel- Durchmesser von 10 bis 12 Schuh auflockern, und die dadurch entstandene Scheibe mit so viel guter Erde ausfüllen, daß ste mit der aufgelo- ckerten Erde eine Hobe von 5 bis 4 Fuß erhalt. In Mitte der Scheibe steckt man eine starke Stange, und bindet den Baum locker an die Seite von Sonnen-Aufgang. Bey gutem tiefem Grunde mache man Baumgruben von 6 Fuß Breite und 3 Fuß Tiefe, und setze die Baume nicht tiefer, als sie in der Edelschule standen, an lange Stangen. Die allgemeine Regel ist, keinen Baum aus einem guten in einen schlechten Boden zu setzen, und seine bisherige Nordseite wieder Norden zuzuwenden, ihn auch nicht tiefer als vorher zu setzen. Das Erdreich wird zur Aufnahme und Ernährung eines Obstbanmes tauglich gemacht durch Bedungen oder Wegeilen. Zu mageres oder ansgesaugtes Land be- geile man stark; man muß aber solchen frisch- gedüngten Boden vorerst mehrere Jahre hin- durch als Ackerland behandeln, und darf ihn von dem Jahre an, als man ihn zur Obst- baumzucht nimmt, nicht mehr düngen. 59. Wie wird der Baum bey seich tem Erdreiche ge pflanzt? 60. Wie i» gutem Grunde? 61. Welche Regel beym Versetzen der Bäume? 62. Wie wird das Erdreich taug- lich gemacht? 65. Was ist wegen Düngen einer Obstgarten-An- lage zu beob- achten ? §. 10. 64. Welche Regel bey Verpflanzung der Bäume und ihre Pflege. Bey Baumpflanzungen, Kern- und Zucht- Schulen gilt als allgemeine Regel, daß manidaumpflanzun- Bäume nie in einem frisch gedüngten Lande g Z^mümt erziehe.
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