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1. Handbuch über gemeinnützige Kenntnisse für Volksschulen - S. 303

1830 - Passau : Pustet
303 Fcldbcm. 1) Bebauung aller zustäudkgeu Gründe; 2) Aufhebung der Dreyfelderwirthschaft; 5) Einführung des Früchtenwechsels; 4) Ablösung der Grund-, Scharwerks - und Zehent-Rechte; 5) Arrondirung der Gründe; 6) Bestimmung des Flächenraumes eiuek- jeden Grundstückes; 7) Wahl des Samens und seines Wechsels; 8) Anschaffung nöthigen guten Arbeits- viehes ; 9) Anwendung der besten Feldwerkzeuge und Maschinen; 10) Haltung eines ordentlichen Tagebuches und genaue Rechnung; 11) ökonomische Spéculation, und 12) Vesuchung der Kulturscongresse. Der Landwirth muß alle seine öden Stre- cken in Kultursstand setzen, und wo eine Ge- mein - Viehweide, oder sogenannte Gemeinde- Gründe bestehen, seinen Theil zur Abtheilung begehren, weil ödes Land nichts tragt, sondern Luft und Vieh verdirbt. Das Vieh verlangt, gleich dem Menschen, Zur Gesundheit und zum Gedeihen gute Nah- rung und gute Pflege. Dieses kann nur im Stalle geschehen. Daher gewahrt die Stall- fütterung zehnmal größere Vortheile, als das Austreiben des Viehes auf die öden Weiden. Kein Landwirth, wenn er die Stallfütte- rung einmal begriffen und eingeführt hat, weicht mehr davon ab. Von dem Raume, wel- chen eine einzige Weidkuh bedarf, kann er im Stalle 4 Kühe füttern. Nur bey ihm sieht man schönes, gesundes Vieh. Auch nur durch die Stallfütterung kann eine große Masse Dünger erobert werden, der durch die Weide verloren geht, und doch zu Hülss - und Be- förderungsmittel beym Feldbau? 65» Was heißt das, der Landwirth soll alle seine Gründe be- bauen? 66. Warum sind Ge- meiuweideu schädlich, und wie kann ihnen begegnet wer- den?
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