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1. Belehrendes Lese- und Unterrichtsbuch für badische Volksschulen - S. 97

1849 - Karlsruhe : Groos
Der Mensch als Bewohner der Erde und im Brrein 97 3. Volker und Volksstämme. Ein Land, das durch das Meer, durch hohe Gebirgszuge, durch große Wälder, natürliche Grenzen hat, wird gewöhnlich von einem Volke bewohnt. Die Glieder eines Volkes sprechen die nämliche Sprache, haben ähnliche Sitten, ähnliche Tu- genden und Neigung zu ähnlichen Fehlern; sie haben iin All- gemeinen dieselbe Körpergröße und Hautfarbe und ähnliche Gesichtszüge und geben dadurch zu verstehen, daß sie eine ge- meinsame Abstammung haben. E>n soletes Volk sind die Deut- schen. Ein Volk theilt sich in der Regel in mehrere Stämme. So sind die Allemannen, die Schwaben, die Baiern, die Hessen, die Franken, die Sachsen, Stämme des deutschen Volkes. Die Stämme unterscheiden sich gewöhnlich dadurch, daß sie die gemeinsame Sprache in verschiedenen Mundarten sprechen. Die Mundart des einen Stammes ist weicher, abgeschlissener, die eines andern härter, rauher. Die im Gebirge wohnenden Stämme sprechen gewöhnlich rauhe, aber kräftige, Mundarten. 4. P'ic Familie, >ie Gemeinde, der Staat. Die Eltern mit ihren Kindern bilden die erste und einfachste Gemeinschaft, in welche Menschen miteinander treten, die Fa- milie, deren Oberhaupt der Vater ist; die'c kan» sich da- durch erweitern, daß auch andere Personen in dieselbe aufge- nomincn werden. Das Leben in der Familie, was durch Schließung einer Ehe zu Stande kommt, ist eine Ordnung Gottes und für den Menschen wohlthätig. Die Ehe ist daher eine heilige Verbindung. Durch solche Verbindung ist vorgesehen, daß die Kinder erzogen und gebildet werden. Der Familien- vater handhabt an Gottes Statt die Ordnung in seinem Hause, und die Familienglieder haben ihm hierin zu gehorchen. Manche Wilden kennen keine andere Gemeinschaft. Bei den Hirten- völkern aber hat gewöhnlich ein Volksstamm ein gemeinschaft- liches Oberhaupt, dem die Familienhaupter untergeordnet sind und das sie im Morgenlande Emir nennen. Bei. den acker- bautreibenden Völkern bilden zunächst die in Dörfern, Flecken, Städten, beisanunen wohnenden Familien eine größere Gemein- schaft, eine Gemeinde. Die Gemeinden eines Landes aber Eiern, Untere. 2tc Aufk. 7
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