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1. Deutschland, Italien, Griechenland, (die europäische Türkei, das Königreich Griechenland) und die Ionischen Inseln - S. 106

1833 - Halle : Schwetschke
106 A. Europa. 2. und 3. Die Großherzogthümer Mecklenburg- Schwerin und Strelitz. Beide in mancher Beziehung eng verbundene Länder liegen, an einander gränzend, zwischen Pommern, Brandenburg, Han- nover, Holstein und der Ostsee; sie umfassen zusammen 276 □ mit 540,000 Einw., wovon 229 □ M. und 453,000 Einw. auf Schwerin, 47 M. und 87000 Einw. auf Strelitz kommen. Beide haben einen durchaus ebenen, mehr sandigen als fetten, im Ganzen aber doch ergiebigen Boden, welcher durch viele kleine Flüsse und unzählige Seen vortrefflich bewässert ist: die größten Seen sind der Schwcrinsche, der Plauensche und der Müritz-See. Die Elbe berührt nur eben die Gränze; außerdem ist der einzige, aber auch nur bei seinem Ausfluß, wo er sich zu einem Meerbusen erweitert, schiffbare Fluß, die Warnow. Das Klima ist nebelig und rauh, daher hier nur wenig Obst, das Getreide aber desto besser gedeiht; dies und Holz und Fische sind daher auch die einzigen wich- tigen Producte der beiden Länder und die einzigen Ausfuhrartikel derselben. Die Mecklenburger Pferde gehören zu dem besten in Deutschland, das Hauptgestüt ist im Dorfe I v e n a ck. Die Land- wirthschaft ist die Hauptnahrungsquelle; Fabriken sind so gut als gar nicht vorhanden. Die Einwohner, ursprünglich Wenden, von dem Stamme der Obotriten, sind ganz verdeutscht und reden die plattdeutsche Sprache ; die herrschende Religion ist die lutherische. Mecklenburg ist das einzige Land in Deutschland, in welchem noch der größte Theil der Bauern in so harter Leibeigenschaft lebt, daß keiner ein eigentliches Grundeigenthum besitzt und ohne Bewilligung des Gutsherrn das Dorf verlassen, ein andres Gewerbe erlernen, ja heirathen darf; doch ist man in der neuesten Zeit, von Seiten der Regierung und der Gutsbesitzer, ernstlich darauf bedacht, die- ses unchristliche Wesen abzuschaffen, und einzelne Gutsbesitzer sind selbst schon mit einem ehrenvollen Beispiel hierin vorangegangen. — Die regierenden Familien stammen in gerader Linie von Pribis- law 11., letztem König der Obotriten und erstem Herzog von Meck- lenburg ab, welcher 1167 sich zum Christenthum bekannte. Unter seinen Nachfolgern ward das Land verschiedentlich getheilt; bis 1695 gab cs eine Schwerinsche und eine Güstrowsche Linie, und seit 1658 entstand die noch jetzt bestehende Theilung in Schwerin und Strelitz. Beide Länder sind durch gemeinsam berathende Land- stande innig verbunden, und kommen nachdem Erbvertrage von 1442, im Fall des Ausfterbens der regierenden Familien, an das Haus Preußen. In Mecklenburg-Sch wer in sind zu bemerken: Schwe- rin/ mit 13000 Einw., die Haupt-und Residenzstadt; sie liegt theils auf einer Insel im gleichnamigen See, theils an seinen
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