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1. Lesebuch in Lebensbildern für Schulen - S. 220

1853 - Oppenheim a.Rh. [u.a.] : Kern
220 Und wie entstehet ein Buch? Bis Gutenberg kam, hatte die Welt nur Schrift. Die auch ist ein Großes, oder wohl ein noch Größeres zu nennen, als ein gedrucktes Buch zu nennen ist. Die Schrift macht den unsichtbaren Gedanken sichtbar, daß er, wie ein Blitz leuchtet und befestigt das fluchtige. Wort zum Stehen wie ein Denkstein. Wie das Wort bekehre fest zu stehen, das zeigt der Spruch an: Ein Wort ein Wort, ein Mann ein Mann. Aber ein Drucker kann mehr drucken, als tausend Schreiber schreiben können! Durch den Druck bekommt die Schrift Flügel, die schneller als Adlersflügel sind und bekommt die Schrift Füße,' auf welchen sie nach allen Orten und Enden geht und eben sowohl in die Hütten der Dürftigen, als in die Häuser der Reichen. Vor Erfindung der Buchdrnckerkunst galt eine Bibel 500 Kronen, ein neues Testament 24 rh. Gulden. Seit 1804 hat die brittische und auswärtige Bibelgesellschaft, die vornehmste unter allen, über 16 Millionen Bibeln vertheilt. 231. Urtheilskraft. Ein R e ch t s f a l l. Zu einem berühmten Rechtsgelehrten und Anwalt geht ein junger Mann: Was soll ich dir geben, wenn du mich deine'knust lehrest? Sie werden um eine bestimmte Summe Geldes einig und zwar so, daß die Hälfte sofort beim beginnenden Unterricht solle bezahlt werden, die andere Hälfte, wann der Lehrling den ersten Prozeß würde ge- wonnen haben. Die erste Hälfte wird gezahlt, der Unterricht gehet glücklich von Statten, der Schüler wird wohlbefähigt entlassen. Allein er fängt nicht an, Prozesse zu führen. Dem Lehrer wird die Zeit lang, er erinnert, mahnet, aber vergeblich; da fordert er ihn vor Ge- richt. Er erscheint. Der Kläger beginnt: Du wirst mir die noch unbezahlte andere Hälfte des Lehrgeldes bezahlen müssen, jedenfalls, ich gewinne, oder verliere. Gewinn' ich, so wird ja der Richter dich auch zwingen zu bezahlen, verlier' ich aber, so hast du gewonnen, hast deinen ersten Proceß gewonnen und mußt vermöge unsres Contracts bezahlen. Rein, sagte der Beklagte, du bekommst das Geld auf keinen Fall, ich mag gewinnen, oder verlieren. Verlier' ich, so habe ich, da bisher noch gar kein Prozeß von mir geführt worden ist, auch noch keinen gewonnen, bin daher contraetmäßlg zur Zahlung nicht verpflich- tet, gewinn' ich aber, so heißt das Rtchts anders, als der Richter spricht mich von der Verpflichtung zu bezahlen frei. Wie mag das. Gericht erkannt haben? 232. Der kluge Richter. Ein reicher Mann im Morgenlande hatte eine beträchtliche Geld- summe, welche in ein Tuch eingenähet war, aus Unvorsichtigkeit ver- loren. Er machte daher seinen Verlust bekannt und bot, wie man zu thun pflegt, dem ehrlichen Finder eine Belohnung an und zwar von hundert Thalern. Da kam bald ein guter und ebrlicher Mann da- hergegangen. „Dein Geld habe ich gefunden. Dieß wird's wohl
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