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1. Deutsches Lesebuch - S. 86

1844 - Hamburg : Herold
86 ten, den Blumengewinden glich, unter welchen die Fesseln verborgen waren, womit sie die Deutschen zu umwinden trachteten. Auf diese und ähnliche Weise hatten die Römer es da- hin gebracht, daß sie vom Niederrhein aus bis über die Weser in Deutschland eindrangen. Sie erbauten an gelegenen Stellen, vorzüglich an Strömen und Flüssen, feste Lager oder Kastelle, woraus nachher manche deutsche Stadt ent- standen ist. Ihn diese Kastelle hielten sie Märkte, und trieben mancherlei Verkehr mit den Deutschen, wodurch sie immer mehr mit den Deutschen in Gemeinschaft kamen, und diese reizten, von ihrer einfachen Lebensweise abzuweichen, ihre dichten Wälder zu verlassen, und an den lichten Platzen, in -der Nähe der römischen Kastelle, sich anzusiedeln. Nach und nach fingen die Römer an, eine Gerichtsbar- keit über die in ihrer Nähe wohnenden Deutschen auszuüben. Sie führten nicht allein römische Sitten, sondern auch die römische Verwaltung ein, und versuchten auch die deutsche Sprache durch die römische zu verdrängen, weil dies in der That das beste Mittel war, die Freiheit des Volkes zu ver- nichten; denn die Muttersprache ist das eigenthümlichste und untrüglichste Zeichen, wodurch sich ein Volk von einem andern unterscheidet. Diese Maaßregeln schienen genugsam durch drei der besten Legionen römischer Soldaten unterstützt, die in diesem Theile Deutschlands vertheilt waren. Um das Jahr 6 nach Chr. Geb. kam Qu in tili us Va rus als rö- mischer Statthalter in diese Gegend, ein stolzer, unverstän- diger und dabei geiziger Mann. Er hielt die Deutschen schon für völlig unterworfen, und glaubte daher ohne weitere Vor- sicht nach Willkür über sie herrschen zu können. Oeffentlieh hielt er Gericht, und ließ sich dabei die Zeichen seiner richter- lichen Macht, wonach er über Leib und Leben verfügen konnte, Stabe und Beile, vortragen. Waren zwischen Römern und Deutschen Zwistigkeiten ausgebrochen, so sollten auch die Deutschen sich den römischen Gesetzen und den römischen Strafen unterwerfen, und nur zu oft mochte es kommen, daß bei solchen Gelegenheiten zum Nachtheil der Deutschen entschieden ward, besonders da die Verhandluitgen in einer der Deutschen fremden Sprache geführt wurden. Jener Anblick der Knechtschaft und dieses ungerechte Verfahren em- pörte das deutsche Gemüth, und erweckte mit neuer Kraft die alte, schon eingeschlummertr Freiheitsliebe. Mit tiefem
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