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1. Deutsches Lesebuch - S. 154

1844 - Hamburg : Herold
154 Millionen von Menschen verhindert, die Quelle der re- ligiösen Wahrheit, die Bibel, zu lesen, selbst wenn ste die- selbe in ihrer Muttersprache gehabt hätten. Das war auch nicht einmal der Fall, indem es nur eine unvollständige, ver- unstaltete lateinische Uebersehung der Bibel gab; dazu kam endlich das ausdrückliche Verbot des Papstes an die Nicht- geistlichen, die Bibel zu lesen. Auch durch andere Mittel wußte man jede Abweichung von der kirchlichen Lehre mög- lichst zu verhindern. Zu diesem Zwecke war die Ohren- beichte eingeführt, in welcher man jede einzelne Handlung, die man für unrecht hielt, dem .Priester anvertrauen mußte. Dadurch erfuhren diese leicht, was jemand in Hinsicht der kirch- lichen Vorschriften gedacht, oder ob er dagegen gefehlt habe, und da man nun glaubte, die Priester könnten die Sünde vergeben, oder auch die Vergebung versagen, so besaßen diese ein furcht- bares Schreckmittel für jeden, der nicht unbedingt allen herr- schenden Lehren Glauben schenkte. Kam mm jemand in Verdacht, anders zu denken, als ihm in religiöser Hinsicht vorgeschrieben war, so wurde er in manchen Ländern vor ein furchtbares Gericht, die Inquisition, gestellt. Dasselbe war eigends dazu niedergesetzt, alle diejenigen auf das Uner- bittlichste zu verfolgen, und auf das Strengste zu strafen, die von ihrer Vernunft Gebrauch machten, und sich dadurch nicht überzeugen konnten, daß Jesus so viel Unsinn gelehrt, und so viele Laster erlaubt, ja befördert habe. Besonders wüthete dieses Gericht in Spanien, namentlich im fünfzehnten Jahrhundert, und erhielt daselbst eine solche Macht, daß kein Ansehn, kein Stand, keine Verdienste, ja was noch mehr sagen will, auch keine Frömmigkeit noch Tugend davor zu schützen vermochte. Kundschafter verschiedener Art dran- gen selbst bis m, den Kreis der Familie, um verdächtige Reden oder Handlungen zu erforschen, und dieselben anzu- geben; der Beschuldigte ward dann oft heimlich gefangen genommen, und in den Kerker geworfen. Hier schmach- tete er oft lange Zeit, ohne zu erfahren, warum er gefangen gesetzt; nie erfuhr er seine Ankläger, keine Vertheidigung fand statt,' sobald mehrere Zeugen, die ihm aber nie gegenüber gestellt wurden, gegen ihn aussagten. Er selbst sollte sein Verbrechen gestehen; konnte oder wollte er es nicht, so wandte man die unerhörtesten Qualen der Folter an, um ein Ge- ständniß herbeizuführen. Erfolgte dieses, so ward der also Ueberführte entweder zum Tode, zum harten, oft lebens- j
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