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1. Teil 2,1 - S. 65

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Das Frankenreich. 55 und genossen seinen Schutz. Die Reicheren wurden dadurch Vasallen des Herrn und leisteten ihm Ritterdienste, sie behaupteten also eine angesehene, ehrenvolle Stellung. anders roar es mit den Armern. Sie zahlten ihrem Herrn einen 3ms und erhielten dafr von ihm Schutz vor Bedrckungen. ^re^)erson blieb noch frei, und daher mutzten sie dem Heerbann des Knigs folgen. Um dieser drckenden Pflicht zu entgehen, gaben viele sogar ihre persnliche Freiheit auf und wurden zu hrigen" eines Herrn. Damit wurden sie der Heerbann- und der Dienstpflicht ledig, aber sie waren nun mit ihrer Person von dem Herrn abhngig. Sie durften ihren Wohnsitz nicht ohne seilte (Erlaubnis wechseln, mutzten ihm abgaben, ja auch Herrendienste (Frondienste) leisten. So schmolz die Zahl der Freien mehr und mehr zusammen. Der aufkommen eine Teil stieg empor zum Stande der Vasallen, der andere Teil sank herab in die Stellung buerlicher hriger. Diese wurden dem Kriegs-dienste ganz entfremdet. aber je mehr der Reiterdienst aufkam, wurden auch die brig gebliebenen freien Bauern dem Kriegsdienste entwhnt, da dieser grotze Kosten zur Ausrstung und nicht geringe bung erforderte. Reiterdienst leisteten schlielich nur die Pasallen und die Dienstmannen der (Brosen. Der Bauernstand, der einst in den alten germanischen Staaten die ganze Wehrkraft ausgemacht hatte, wurde unkriegerisch und nutzte sich von den kriegstchtigen Lehnstrgern und Dienstmannen der die Rchsel ansehen lassen. Durch den bedeutenden Zuwachs an Gtern und die Vermehrung der Entstehung Vasallen und hrigen wurde die Macht der Grotzen sehr gestrkt. Sie st, allein bekleideten die hohen mter im Reiche, vor allen das rafenamt. f,er39ttner der dieses hatte ursprnglich der König frei verfgt. Bald afetbiter es in den Hnden einer Familie, es erbte vom Vater auf den Sohn. fter vereinigten hochangesehene Familien mehrere Grafschaften in ihren Hnden und gewannen dadurch hheres ansehen. Ja, einzelne dieser hervorragenden (Beschlechter brachten in den bewegten Zeiten, wo das Knigtum kraftlos war, viele der Rechte des Knigs an sich. Sie bten nun in kleinerem Kreise die Regierungsgewalt aus, die einst im ganzen Reiche der König gehandhabt hatte. Die neugewonnene Stellung bezeichneten sie mit dem alten Titel des Herzogs. Der Herzog war jetzt statt des Knigs oberster Richter, er fhrte den Heerbann und vertrat sein Gebiet gegenber fremden Vlkern. Ja, auch die Bischfe einzusetzen, beanspruchten die herzge. Das Volk war diesen neuen Herrschern zugetan, denn sie allein ge- Sonderfahrten ihm Schutz; sie waren es, die mit Kraft und fter auch mit *$& (Erfolg die feindlichen angriffe der Normannen und Ungarn abzuwehren stmme versuchten. Die neuen Herzogtmer schieden sich nach den deutschen Stmmen. Zwischen dte]en~leffnd von jeher ein starker Unterschied in Sprache, Recht, Sitte und Bildung. Namentlich die Sachsen sonderten sich och, Lehrbuch der Geschichte. Ii. 1. -------- c
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