1807 -
Soest
: Floß
- Autor: Ehrlich, Carl Gotthilf, Frenzel, Franz Christoph
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
zr;
2o, Von den Mitteln, Todtschemende
zu retten. '
Zu den Todtscheinenden gehören; Erhenkte, Ertrun-
kene, von Kohlen und andern giftigen oder gährend.en
Dämpfen Erstickte, Erfrorne, in schweren Ohnmachten
Liegende rc.
Wer dazu kömmt, oder der erste ist, der ist dieses Un-
glücklichen Nächster, und hat die Pflicht ihn zu retten.
Oft ist zwar der Wille da, aber keiner weiß die rech-
ten Mittel der Hülfe, und daher kömmt es oft, haß in
der besten Meinung, durch die Unwissenheit der Retten-
den, der Gerettete wirklich erst getüdtet wird. Die Ret-
tungsmittel sind aber von zweierlei Art.
Zuerst solche, deren nützliche Anwendung nicht so leicht
begreiflich zu machen ist, oder gewisse Instrumente er-
fordert, und die daher am sichersten einem ordentlichen
Arzte zu überlaßen sind. Von diesen also wird hier nicht
die Rede seyn können.
Zum andern solche, deren Anwendung in der meisten
Menschen Macht stehet. Und von diesen soll hier kürz-
lich gehandelt werden. : - > •
Eine von denen, auf alle Fälle geltenden.hauptpflich-
ten ist daher, sobald der erste Schritt zur Erhaltung deö
Unglücklichgewordenen geschehen ist, ohne Zeitverlust es
dem verständigsten Mann in der Gemeine, dem Herrn,
oder Prediger, oder Amtmann, oder Verwalter, oder
Schulzen, bekannt zu machen, damit ein ordentlicher
Arzt oder Feldscheer, so schleunig als möglich, herbei
geholt werde.
Beim Erhenkten. ' v
1, Er wird sogleich, und ohne einen Augenblick Zeit,
Verlust, losgeschnitten. Dabei muß der Körper gehal-
ten werden, sowohl, daß er im Fallen njcht Schaden
nehme, als auch, daß im Wegtragen der Kopf nicht
niederhänge»
2. Der einschneidende Strick und die Binde vom Hal-
se, imgleichen alle, die Brust brückende Kleidung, wird
sofort aufgelöset, und