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1. Lesebuch für Ober-Klassen in katholischen Elementar-Schulen - S. 479

1854 - Münster : Aschendorff
479 Großherzogthum Baden zieht sich als ein langer und schma- ler Landstrich am rechten Ufer des Rheins, vom Ausflusse des Neckars bis zur Schweiz und zum Bodensee hin. Es ist reich an Naturschönheiten und Erzeugnissen, vorzüglich in der soge- nannten Bergstraße zwischen Darmstadt und Heidelberg, wo Weinberge, Anpflanzungen von Obst, Wallnüssen und Kasta- nien mit herrlichen Getreidefeldern abwechseln. Karlsruhe, das fächerförmig nach dem Schlosse gehende Straßen hat, und Mannheim sind wegen ihrer regelmäßigen Bauart bekannt. — Die Bevölkerung der drei erstgenannten Großherzogthümer ist ausschließlich evangelisch, die der beiden letztern zum Theil katholisch. Das Kurfürstenthum Hessen, auch Kurhessen genannt, liegt zwischen Barern, Westfalen, Hannover und den sächsischen Landen. Es ist ziemlich gebirgig, hat ansehnliche Waldungen, und eignet sich mehr zur Viehzucht als zum Ackerbau; doch bringt es hinreichendes Getreide hervor, außerdem noch Flachs, Hanf und Tabak. Die Einwohner sind reformirter Religion. Kassel ist eine durch Lage und Bauart ausgezeichnete Stadt. Zu den größern Herzogtümern gehören Braunschweig und Nassau, zu den kleinern die sächsischen und anhaltischen Länder. Ferner liegen im mittlern, westlichen und südlichen Deutsch- land zerstreut: die Fürstenthümer Neuß, Schwarzburg, Lippe-Detmold, Waldeck, Hessen-Homburg. Endlich find noch die freien Städte: Frankfurt am Main, Bremen, Lübeck und Hamburg anzuführen. Die letztere, eine reiche und große Handelsstadt, liegt am rechten Ufer der Elbe, 18 Meilen von ihrer Mündung. Der Strom ist hier eine Meile breit, und es können Seeschiffe bis an die Stadt gelangen. In der Altstadt befinden sich viele enge und krumme Straßen, aber der seit dem Brande von 1842 ent- standene neue Stadttheil ist großartig und prachtvoll. Seitdem Deutschland nicht mehr ein wählbares Oberhaupt, den deutschen Kaiser, besitzt, macht es einen Bundesstaat aus. Alle deutsche Fürsten haben nämlich, um ihre Unabhängigkeit zu sichern, und sich gegen feindliche Angriffe kräftig zu verthei- digen , einen Vertrag geschlossen und in demselben festgesetzt, was zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung und des Friedens vonnölhen sei. Dieser Vertrag der einzelnen Staa- ten heißt auch der deutsche Bund. Zur Besorgung der allge- meinen Angelegenheiten des Bundes sind die Abgeordneten der Fürsten und Reichsstädte in Frankfurt am Main versammelt, und bilden dort den Bundestag.
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