1854 -
Münster
: Aschendorff
- Autor: ,
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Elementarschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
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Großherzogthum Baden zieht sich als ein langer und schma-
ler Landstrich am rechten Ufer des Rheins, vom Ausflusse des
Neckars bis zur Schweiz und zum Bodensee hin. Es ist reich
an Naturschönheiten und Erzeugnissen, vorzüglich in der soge-
nannten Bergstraße zwischen Darmstadt und Heidelberg, wo
Weinberge, Anpflanzungen von Obst, Wallnüssen und Kasta-
nien mit herrlichen Getreidefeldern abwechseln. Karlsruhe, das
fächerförmig nach dem Schlosse gehende Straßen hat, und
Mannheim sind wegen ihrer regelmäßigen Bauart bekannt. —
Die Bevölkerung der drei erstgenannten Großherzogthümer ist
ausschließlich evangelisch, die der beiden letztern zum Theil
katholisch.
Das Kurfürstenthum Hessen, auch Kurhessen genannt,
liegt zwischen Barern, Westfalen, Hannover und den sächsischen
Landen. Es ist ziemlich gebirgig, hat ansehnliche Waldungen,
und eignet sich mehr zur Viehzucht als zum Ackerbau; doch
bringt es hinreichendes Getreide hervor, außerdem noch Flachs,
Hanf und Tabak. Die Einwohner sind reformirter Religion.
Kassel ist eine durch Lage und Bauart ausgezeichnete Stadt.
Zu den größern Herzogtümern gehören Braunschweig
und Nassau, zu den kleinern die sächsischen und anhaltischen
Länder. Ferner liegen im mittlern, westlichen und südlichen Deutsch-
land zerstreut: die Fürstenthümer Neuß, Schwarzburg,
Lippe-Detmold, Waldeck, Hessen-Homburg.
Endlich find noch die freien Städte: Frankfurt am
Main, Bremen, Lübeck und Hamburg anzuführen. Die
letztere, eine reiche und große Handelsstadt, liegt am rechten
Ufer der Elbe, 18 Meilen von ihrer Mündung. Der Strom
ist hier eine Meile breit, und es können Seeschiffe bis an die
Stadt gelangen. In der Altstadt befinden sich viele enge und
krumme Straßen, aber der seit dem Brande von 1842 ent-
standene neue Stadttheil ist großartig und prachtvoll.
Seitdem Deutschland nicht mehr ein wählbares Oberhaupt,
den deutschen Kaiser, besitzt, macht es einen Bundesstaat aus.
Alle deutsche Fürsten haben nämlich, um ihre Unabhängigkeit
zu sichern, und sich gegen feindliche Angriffe kräftig zu verthei-
digen , einen Vertrag geschlossen und in demselben festgesetzt,
was zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung und des
Friedens vonnölhen sei. Dieser Vertrag der einzelnen Staa-
ten heißt auch der deutsche Bund. Zur Besorgung der allge-
meinen Angelegenheiten des Bundes sind die Abgeordneten der
Fürsten und Reichsstädte in Frankfurt am Main versammelt,
und bilden dort den Bundestag.