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1. Lehrbuch der nothwendigen und nützlichen Kenntnisse, besonders für eine, nach weitrer Bildung strebende, Jugend - S. 404

1815 - Leipzig : Barth
— 4°4 — Erblehre), oder ein ungeschriebenes Wort Gottes an, welches die Apostel von Gott empfangen, aber nicht aufgeschrieben, sondern nur mündlich mitgebracht hät- ten. Dieses sey nach und nach aufgesetzt worden, und der Kirche zur Beantwortung verschiedener Skrupel unentbehrlich; 3) sie hält auch die Entscheidungen der Kirchenversammlungen und Bischöfe zur Erhaltung der Wahrheit und Einheit des Glaubens für nothwendig und gestattet daher keinen allgemeinen uneingeschränk- ten Gebrauch der Bibel; 4) sie macht einen wesentli- chen Unterschied zwischen den Geistlichen, von denen die obersten Priester genannt werden, spricht sie von aller weltlichen Gerichtsbarkeit frei und verpflichtet sie zur Ehelosigkeit (zum Colibate). 5) Sie empfiehlt den Glauben an die Verdienstlichkeit guter Werke, de- ren sie Z Klassen zählt: a) solche, die vom göttlichen Gesetze vorgeschrieben; 1>) solche, die zu den 12 evan- gelischen Rathschlägen (z. B. der Rath der freiwilli- gen Armuth, der Selbstverleugnung) gehören, und c) solche, welche von der Kirche und ihrem Oberhaupte verordnet worden sind. Zur dritten Klasse rechnet sie das Klosterleben, Fasten, Wallfahrten (Reisen in sogenannte heilige Orte) und Rosenkranzbeten. Der Rosenkranz ist eine, zum Zählen der Gebete bestimmte, Schnur, aus 15 mal io kleinen Kugeln bestehend, nach deren 10 eine größere folgt. Eine kleine Kugel wird allemal, so oft ein Ave Maria (der englische Gruß) — und eine von den großen, so oft ein Pa- ter noster (Vater unser) gebetet worden ist, etwas gerückt. Zehn Ave Maria machen ein kleines Gesetz. Wahrscheinlich brachten die zurückkehrenden Pilger den Ro-
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