1842 -
Karlsruhe [u.a.]
: Herder
- Autor: Heberling, Joseph Theodor
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
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lt'chen Worte höre! — Warum drüksr du, feindseliges
Fieber, mich zur ungelegensten Zeit darnieder, und ver-
stattest mir nicht, mich der gewohnten Munterkeit mei-
ner Glieder zu bedienen, damit das, was nicht sogleich
geschehen kann, wenigstens doch später geschehe? Ich
habe indeß über der Freude, über die Botschaft von
Eurer Ankunft sogleich unsern Candidus Euch, mein
frommer Gebieter, entgegen gesandt, der Euch die ge-
ringen Gaben (wahrscheinlich irgend eine neue Schrift
oder ein Gedicht), Eures Alten überbringt, und seine
Bitten, welche, — o! ich beschwöre Euch, — Eure
Milde huldreich erhören wird." Diese Bitten aber
bestanden darin, das Aleuin bei seiner zunehmenden
Altersschwäche wünschte, seine lezten Tage im Sankt Mar-
tinskloster zu Tours, wo er eine berühmte Schule an-
gelegt hatte und leitete, noch in der Stille und fern
vom geräuschvollen Hofe, für immer zuzubringen, um,
wie er schreibt, sich auf den großen Tag, wo er dem
Herrn begegnen solle, vorzubereiten, und dann in Zu-
kunft mit seinem geliebten Kaiser in den Gefilden der
Seligen zu wohnen.
Karl ist wieder im lieben Vaterlande und waltet,
um durch rastlose, segensreiche Thätigkeit nun auch noch
den Abend seines Lebens zu verherrlichen. ■— Regel-
mäßige Versammlungen der Reichsinsaffen, der geistli-
chen und weltlichen, allgemeine im Hoflager, besondere
in den einzelnen Landschaften, bringen jedes Bedürfniß
zu seiner, jeden Befehl zu des Volks schneller Kunde,
erhalten Ordnung und des Staates wahres Leben:
Gemeingeist. Besonders die Oberen scharf und stets
zu bewachen, durchreisen Sendgrafen, je zwei und zwei,
ein Geistlicher und ein Weltlicher, auserlesene Männer,
unablässig alle Bezirke des großen Reiches und treten
unerwartet bei den Grafen, wie bei den Bischöfen ein.
Des Kaisers eigener, meistens wandernder Hof ist von
keiner Gegend auf lange Zeit entfernt. Wo aber der
Hof weilet, da hält auch der Kaiser selbst, Jedem zu-
gänglich, offenes Gericht, prüfet Richter, Bischöfe und