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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 58

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
der Zeit entstanden auch im Innern des Landes, vornehmlich bei Klstern und Domen Mrkte (Messen), wo meist jdische Hndler die Erzengnisse des Auslandes feilboten. Der Handel war anfangs noch ein Tauschhandel; als Zahlungsmittel diente das Vieh. Geld kam erst spter in Gebrauch, als die Merowinger und Karolinger Gold- und Silbormnzen prgten. 3. Staatliche Werlmtnisse., a) Verfassung und Verwaltung. Der Staat/setzte sich aus dem Dienstadel, der sich aus der Gefolgschaft des Knigs gebildet hatte, dem Reste der Freien und deu Hrigeu und Unfreien zusammen. Der König niid nicht mehr das Volk war der eigentliche, Herr des Staates und der knigliche Hos der Sitz der Regierung^ Da 6er König keine feste Residenz befa, wurde das knigliche Hoflager bald in diese, bald in jene Pfalz verlegt; fr den Unterhalt hatten die Anwohner der jeweiligen Pfalz die ntigen Lebensmittel zu liefern, was in spterer Zeit oft recht drckend werden konnte. Die knigliche Wrde war innerhalb eines bestimmten Geschlechtes erblich geworden. Der König wurde vou den^unterworseuen Rmern als der Nachfolger der Imperatoren an-gesehen^die Rechte, die in der germanischen Vorzeit das Volk und die Volksversammlung gehabt hatten, gingen auf ihn der. Der König war der oberste Kriegs- und Gerichtsherr, der in Streitigkeiten allein entschied; in seinem Namen wurden die gerichtlichen Urteile vollstreckt; unter seiner Oberhoheit standen Kirche und Staat. Er hatte den Staats-schtz zu hten, in dem, wie die alten Lieder berichten, gemnztes und nngemnztes Gold und Silber und kostbare Gese in kunstvoller Arbeit lagen. Im Frhjahr und zwar anfangs im Monat Mrz, spter im Monat Mai. fuhr der König zu dem Reichstage (Mrz selber bz. Maifelder genannt), hielt Heerschan ab, beschlo der Krieg und ge-nehmigte die Gesetzesvorlageu. Die kniglichen Einknfte bestanden in dem Ertrage der reichen Krongter (Domnen), dem grten Anteile an der Kriegsbeute, dem Tribute der unterworfenen Vlfor, den freiwilligen Abgaben, der Unter-tanen und deu Gerichtsbuen.') Die Abzeichen der kniglichen Wrde waren langes Haar, ein goldener Siegelring, eine Lanze oder ein Schwert. Aus dem Adel des Landes und der hohen Geistlichkeit whlte sich der König seine Beamten. Bei der Verwaltung der kniglichen Gter 11 Hierzu kamen mit bcv Zeit Einnahmen ans den Bergwerken und Salinen, dem Mnz- und Zollregal, auerordentliche Beitrge von Stiftern und Stdten, Niebrauch erledigter Bischofspfrnden. Indenschnhgeld it. a.
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