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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 185

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
- 185 2. Sorge fr Bhmen. Seinen stndigen Aufenthalt hatte Karl in Bhmen. Die Sorge fiir dieses Land nahm ihn so sehr in Anspruch, da der Kaiser Maximilian ihn wohl nicht ganz mit Unrecht Bhmens Vater, des Deutschen Reiches Erzstie svater" genannt hat. Er zog deutsche Ansiedler heran, grndete die Badeorte Karlsbad und Teplitz, hob den Wein- und Bergbau und frderte Handel und Verkehr. Prag nahm er zu seiner Residenz und schmckte die Stadt mit herrlichen Anlagen und prachtvollen Bauwerken, unter denen vor allen der Dom zu nennen ist. Prag wurde durch die Karl- oder Neu-stadt und die sogenannte Klein seite am linken Ufer der Moldau ver-grert. Im Jahre 1348 grndete Karl nach dem Muster der Universitten zu Paris und Bologna iu Prag die erste deutsche Universitt; sie entfaltete sich zu solcher Blte, da sie schon bald 7000 Studierende zhlte. 13. Die Goldene Vulle. Nach lngeren Verhandlungen der die Verfassung des Reiches auf mehreren Reichstagen erlie Karl Iv. im Jahre 1356 das Reichsgrundgesetz die Goldene Bulle". Der Name rhrt von der goldenen Kassel (bulla) her, die das zu dieser Urkunde gehrige Reichssiegel umschloes ist das erste umfassende Grundgesetz, das die Reichsverhltuisse zu ordnen snchte. Durch dieses Gesetz wurde der bisherige Brauch, die Kaiser zu whlen, sieben Reichsfrsten rechtlich zuerkannt. Der Kurfürst von Mainz hatte bei Erledigung des Thrones die Kurfrsten binnen drei Monaten zu einer Neuwahl zusammen zu rufen; bei der Wahl entschied die Stimmenmehrheit. /In Frankfurt a. M. sollte der König ge-whlt, in Aachen gekrnt werden.') ' In der Zwischenzeit hatten der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Sachsen als Reichsverweser die Reichsgeschfte zu führen. ' Die Kurfrsten muten als Sulen und Leuchter" des Reiches jedes Jahr einmal vom Kaiser zu einer Versammlung zusammengerufen werde, um mit ihm die Angelegenheiten des Reiches zu beraten. Die Kurluder waren unteilbar, und bic weltlichen Kurfrsten-tmer sollten sich nach dem Rechte der Erstgeburt vererben. Ihren .Inhabern wurden wichtige Hoheitsrechte (Regalien) zugesprochen, so das Recht, Bergwerke innerhalb ihrer Gebiete anzulegen, Mnzen mit ihrem Bilbuisse zu schlagen, Zlle zu erheben und bcit Juden Schutz zu gewhren. Ferner wnrde ihnen die ausschlieliche Gerichtsbarkeit J) Seit beut 16. Jahrhundert fanb auch die Krnung zu Fraukfurt statt.
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