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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 245

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
245 bei der letzterer das Versprechen abgab, von der Sache zu schweigen, wenn auch seinen Gegnern Schweigen aufgelegt wrde. (1. Der Streit zu Leipzig und seine Folgen. Das beiderseitige Schweigen war nicht von langer Dauer. Auf Wunsch des Bischofs von Eichsttt versuchte Dr. Eck. Professor der Hochschule zu Ingolstadt, die irrigen Ansichten Luthers zu widerlem.^ Zwischen ihm und dem Amts-genossen Luthers Andreas Karlstadt kam "es im Jahre 1519 zu Leipzig zu einer Disputation, die 19 Tage in Anspruch nahm. Als Karlstadt von dem gelehrten und redegewandten Dr. Eck in die Enge getrieben wurde, eilte auch Luther hin, um seine Sache zu verteidigen. Statt eine Vershnung herbeizufhren, erzeugte dieser Streit eine noch viel grere Erbitterung und erweiterte den vorhandenen Ri zur uuber-brckbareu Kluft. Luther leugnete die Unfehlbarkeit der Kou-zilien, verwarf die Siebenzahl der Sakramentes) griff die Lehre vom Fegfener und die geistliche Oberherrschaft des Papstes an. In Rom wurden jetzt Luthers Schriften einer sorgfltigen Prfung unterzogen und 41 Stze als irrig bezeichnet. Eine ppstliche Bulle sor-derte Luther auf, binnen 60 Tagen zu widerrufen, widrigenfalls er aus der Kirche ausgeschlossen wrde. Luther kam dieser Aufforderung des Papstes nicht nach, sondern verbrannte am 10. Dezember 1520 in Gegenwart einer groen Volksmenge vor dem Elstertore zu Witten-berg das ppstliche Schreiben zugleich mit dem Kirchen-rechte und sagte sich somit von der Kirche los. 3. Der Reichstag zu Worms. Im Jahre 1521 schrieb der Kaiser einen Reichstag nach Worms aus, aus dem auch der die religisen Neuerungen und das Austreten Luthers entschieden werden sollte; Lnther wurde unter Zusicherung eines kaiserlichen Geleitsbrieses vorgeladen und erschien. Als er zum Wider-ruf der vou ihm aufgestellten Lehren ansgesordert wurde, erklrte er mich kurzer Bedenkzeit, da er nur dann widerrufen werde, wenn er durch Zeugnisse aus der hl. Schrift widerlegt werde. Nach einigen Wochen wurde Luther von dem Reichstage in die Reichsacht erklrt und die Verkndigung der neuen Lehre verboten (Wormser Edikt vom Jahre 1521). Doch fr seine Sicherheit war schon gesorgt. Auf der Rckreise wurde er scheinbar mit Gewalt ergriffen und von verkappten Rittern auf ') Vergleiche Luthers Flugschrift: Von der babylonischen Gefangenschast der Kche."
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