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1. Handbuch für Schüler zum Gebrauche bei dem Unterrichte in den gemeinnützigen Kenntnissen - S. IV

1846 - Dresden : Arnoldi
Iv der Gegenwart die Beibringung von Realkenntnissen durch- aus nicht als Hauptzweck beabsichtigen darf, auch nicht, um den Vortrag des Lehrers entbehrlich zu machen, durch den ja erst dem todten Stoffe das Leben eingehaucht werden muß, welches das Interesse des Kindes für den Gegen- stand weckt und einem dauernden Eindrücke den sichersten Vorschub gewährt, — sondern die gegebenen Andeutun- gen sollen die Schüler in den Stand sehen, nach dem Vortrage das Gehörte wiederholen,— einen Ueberblick des Ganzen gewinnen — und nach beendigten Schuljahren das spurlose Vergessen des oft so mühsam Erlernten ver- hindern zu können. Nicht minder dürften die gegebenen Anhaltepunkte willkommenen Stoff zu stylistischen Arbeiten bieten und die vorläufige, so bildende Correctur der Hefte durch Kin- der erleichtern. Anlangend die Masse des gegebenen Stoffes, verwahren sich die Verfasser hiermit ausdrücklich gegen den etwaigen Vorwurf, als seien sie gemeint, diesen als Norm für jede Schule hingestellt zu haben. Aus eigener Erfahrung ist ihnen gar wohl bekannt, wie viele Zeit und Mühe in den meisten Schulen erforderlich ist, den Kindern das Un- entbehrlichste und Nothwendigste beizubringen. Um aber das Buch durch zu kärglich gebotene Gaben für höhere Anstalten nicht unbrauchbar zu machen, und namentlich
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