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1. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 205

1843 - Altona : Schlüter
205 3) unsittliche Zumuthungen der Herrschaft und Hausgenossen, wenn die Herrschaft gegen letztere den erforderlichen Schutz vcrwci. gert oder nicht gewährt; 4) Verlegung dcö Aufenthalts der Herrschaft außerhalb des Her. zogthums. In solchen Fällen hat das Gesinde Anspruch auf den verdienten, so wie aus ferneren Lohn und Kostgeld in Gemäßheit 8 25. Wenn nach richterlichem Ermessen das Dienstvcrhältniß aus den übrigen im 8 17. angeführten Gründen aufgehoben wird, so ist dem Gesinde nur der verdiente Lohn zu zahlen. 105. Rechenberg's Knecht. Es lebt' einmal im schönen Lande Meißen Ein Ritter, Kurd von Rechenberg geheißen. Er hatte Haus und Hof und viel Gesind', Und jeden Diener hielt er wie sein Kind. So gütig war kein Herr in weiter Runde; Kein hartes Wort entschallte seinem Munde. Der Diener Trägheit oder Ungeschick Bestrafte nur ein Wink, ein ernster Blick. Einst kam, dem Ansehn nach, aus ftemdem Lande Ein junger Bursch' in dürftigem Gewände, Der klagend über Armuth, Drang und Noth, Bescheiden sich zu Diensten anerbot. Der Ritter sagte: „willst du redlich dienen, So bist du mir willkommen hier erschienen, Ich öffne mit Vertrauen dir mein Haus, Doch richte, was dir obliegt, wacker aus." Der neue Diener, der Georg sich nannte. Flog wie ein Pfeil, wohin sein Herr ihn sandte. Und Glück und Heil und Wundersegen schien, Wo seine Hand sich regte, zu erblüh'n. Auf wüsten Feldern, die sein Pflug berührte, Schwand das Gestein, als ob's der Wind entführte, Und Ähren wogten über ödes Land, Wo vormals nur die Distel einsam stand. Einst ging der Ruf von Feinden in der Nähe; Der Ritter sprach: „Georg, reit' auf die Spähe!"
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