1843 -
Altona
: Schlüter
- Autor: Burgwardt, Heinrich
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Hcsterbcrge heißt cs. sei die Gefahr so groß gewesen, daß ein Stück
des Bildes abgehauen wurde.
Was Gerhard vollbracht, litt übrigens durch seine Ermordung
nicht mehr; 35 Jahre später, so wollte cs eine höhere Hand, zogen von
Rendsburg her seine Söhne als Erben dcö Landes in Schleswig ein. —
231.Verlaufder Vereinigung Schleswigs und Holsteins.
Vierundachtzig Jahre lang hat das schauenburger Haus
mit kräftigem Arm über Schleswig und Holstein geherrscht.
1386 belehnte die dänische Königin Margarethe den Herzog
Gerhard den Sechsten feierlichst mit Schleswig. Nicht blos;
um diesen Vorgang, sondern um unsere ganze Geschichte verste-
hen zu können, muß man in die Bedeutung des Lehenswesens
einige Einsicht haben. Ursprünglich hatten die Fürsten diejeni-
gen ihres Gefolges, die sich durch ihre Dienste besonders aus-
gezeichnet hatten, mit Grundstücken begabt, deren Benutzung
ihnen lebenslänglich gestattet wurde, wofür des Beschenkte aber
dem Fürsten einen Eid der Treue leisten mußte. Eine solche
Besitzung hieß Lehen, der Verleiher Lehens Herr, der Be-
lehnte— Lehensmann oder Vasall. Die Vasallen waren dafür
insbesondere verpflichtet, den Lehensherrn Kriegsdienste, in der
Regel zu Pferde, zu leisten, woher es kam, daß der Roßdienst
die gewöhnliche Last der Lehensgüter wurde. Ursprünglich fiel
nach dem Tode des Vasallen das Grundstück wieder an den
Lehensherrn zurück, aber sehr oft belehnte dieser wieder den
Sohn des Verstorbenen damit, das Gut blieb so in der Fami-
lie. Dadurch entstand nun nach und nach eine förmliche Erb-
lichkeit des Lehens, so daß also auch die Söhne des Lehens-
mannes oder Vasallen ein vollständiges Recht auf das Lehen
erhielten, wonach sie verlangen konnten, ebenfalls wieder mit
demselben belehnt zu werden. Die förmliche Belehnung geschah
gewöhnlich durch eine feierliche Handlung, bei der dann der
Lehenseid geschworen wurde. Verletzte der Vasall die beschworne
Treue, jo konnte der Lehensherr das Lehen einziehen. Starb
die Familie des Vasallen aus, so siel ebenfalls das Lehen an
den Lehensherrn zurück. Aus solchen Lehen war namentlich
das ganze deutsche Reich zusammengesetzt, die Herzöge und
Fürsten wurden jedesmal -mit ihren Landen vom Kaiser belehnt,
selbst Dänemark war eiste Zeitlang ein solches Lehen des Kai-
sers. So wie Holstein nun ein deutsches Lehen war, so war Schles-
wig ein jolches Lehen des dänischen Königs. Alle jetzigen deutschen
Staaten sind mehr oder minder solche Lehen gewesen, aber dieß Ver-
hältniß galt damals nicht bloß zwischen den Staaten selber, sondern
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