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1. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 547

1843 - Altona : Schlüter
Hcsterbcrge heißt cs. sei die Gefahr so groß gewesen, daß ein Stück des Bildes abgehauen wurde. Was Gerhard vollbracht, litt übrigens durch seine Ermordung nicht mehr; 35 Jahre später, so wollte cs eine höhere Hand, zogen von Rendsburg her seine Söhne als Erben dcö Landes in Schleswig ein. — 231.Verlaufder Vereinigung Schleswigs und Holsteins. Vierundachtzig Jahre lang hat das schauenburger Haus mit kräftigem Arm über Schleswig und Holstein geherrscht. 1386 belehnte die dänische Königin Margarethe den Herzog Gerhard den Sechsten feierlichst mit Schleswig. Nicht blos; um diesen Vorgang, sondern um unsere ganze Geschichte verste- hen zu können, muß man in die Bedeutung des Lehenswesens einige Einsicht haben. Ursprünglich hatten die Fürsten diejeni- gen ihres Gefolges, die sich durch ihre Dienste besonders aus- gezeichnet hatten, mit Grundstücken begabt, deren Benutzung ihnen lebenslänglich gestattet wurde, wofür des Beschenkte aber dem Fürsten einen Eid der Treue leisten mußte. Eine solche Besitzung hieß Lehen, der Verleiher Lehens Herr, der Be- lehnte— Lehensmann oder Vasall. Die Vasallen waren dafür insbesondere verpflichtet, den Lehensherrn Kriegsdienste, in der Regel zu Pferde, zu leisten, woher es kam, daß der Roßdienst die gewöhnliche Last der Lehensgüter wurde. Ursprünglich fiel nach dem Tode des Vasallen das Grundstück wieder an den Lehensherrn zurück, aber sehr oft belehnte dieser wieder den Sohn des Verstorbenen damit, das Gut blieb so in der Fami- lie. Dadurch entstand nun nach und nach eine förmliche Erb- lichkeit des Lehens, so daß also auch die Söhne des Lehens- mannes oder Vasallen ein vollständiges Recht auf das Lehen erhielten, wonach sie verlangen konnten, ebenfalls wieder mit demselben belehnt zu werden. Die förmliche Belehnung geschah gewöhnlich durch eine feierliche Handlung, bei der dann der Lehenseid geschworen wurde. Verletzte der Vasall die beschworne Treue, jo konnte der Lehensherr das Lehen einziehen. Starb die Familie des Vasallen aus, so siel ebenfalls das Lehen an den Lehensherrn zurück. Aus solchen Lehen war namentlich das ganze deutsche Reich zusammengesetzt, die Herzöge und Fürsten wurden jedesmal -mit ihren Landen vom Kaiser belehnt, selbst Dänemark war eiste Zeitlang ein solches Lehen des Kai- sers. So wie Holstein nun ein deutsches Lehen war, so war Schles- wig ein jolches Lehen des dänischen Königs. Alle jetzigen deutschen Staaten sind mehr oder minder solche Lehen gewesen, aber dieß Ver- hältniß galt damals nicht bloß zwischen den Staaten selber, sondern 3-5*
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