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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 283

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
fe der Arbeiter geschtzt, und da ihre wirtschaftlichen Bedrfnisse und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. Bald hierauf traten auf Anregung des Kisers Abgeordnete aus ganz Europa - auch aus dem Arbeiterstande - zu einer internationalen Konferenz in Berlin zusammen, um der Mauahmen zu beraten, wie den Arbeitern geholsen werden knnte. Es kam insolge der getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterfchntzgefetze (vom 1. juni 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelt, die Arbelt der Kinder und Frauen in den Fabriken beschrnkt und die Sonntagsruhe einfhrt. Gewerbegerichte sollen dtc Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schlichten. Fr altersschwache oder arbeitsunfhige Personen aus dem Arbeiterst and e ist durch das Gesetz der Alters - und Jnvalidittsversichernng vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Januar 1900 das Invalid env ersichernngs-gesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis der Versicherungs-Pflichtigen grer, als nach dem alten, auch knnen sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als frher und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen fr die Versicherten sind in mancher Hinsicht gnstiger geworden, als dies nach dem alten Gesetze der -^all war. Am 1. Oktober 1900 kamen sr Minderjhrige die Lohnzahlbcher" auf, wodurch Eltern und Vormndern ein Einblick in den Verdienst der jungen Leute ermglicht wurde. Durch das Reichsgesetz vom 30. Mrz 1905 sind sr die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben neue Bestimmungen erlassen. 5. Handel und Verkehr. Den deutschen Anfiedlnngen in Afrika und Australien widmet der Kaifer eine frsorgliche Pflege, um durch Schaffung neuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur in den heidnischen Lndern zu frdern. Seine kaiserliche Frsorge erstreckt sich auch auf die Deutschen in anderen Lndern und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen in China, soweit sie von Deutschen gelertet werden, unter den Schutz des Deutscheu Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschen Marine durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands wurde durch die Erwerbung der Karo l in e n, Marianen, der Pal au-und Samoa-.Jnfeln erheblich erweitert und die Bucht vou K t mit schon und ihr Userland im Vertrage von 1897 von China in Pacht genommen.
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