1814 -
Frankfurt/Main Leipzig
- Autor: Tops, Johann Hermann
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
440
Gesetze bekannt machen, wornach sich ein jeder Schüler
beständig und unverbrüchlich zu richten hat.
I. Gesetze beim Hergange zur Schule.
1) Ein jeder Schüler muß, bei Wohlseyn, und ohne
wichtige Verhinderungen, nicht ein einziges Mal
die Schule vcrjaumcn: weil eme jede Versäumniß ihm
gewiß schadet.
2) Er muß dafür sorg°n, daß er jedesmal zmr rech-
ten Zeit auf der Schule sey: und der anscheinender Ver-
spätung , die Aeltcrn oder Vorgesetzten bitten, daß sie
ihm doch forthelfen.
3) Er muß keine einzige von denen auf der Schule
nöthigen Erfordernissen, als Bücher, Papier, Federn,
Lineal rc. vergessen, sondern allemal mitbringen.
4) Ein jetes K'nd muß an seinem Leide reinlich, in
seinem Anzuge ordentlich; — Gesicht und Hände müßen
gewaschen, die Haare der Knaben ordentlich ausgekäm-
met oder eingerichtet, — auch dre Nagel an den Fingern
beschnitten seyn.
Man schließt bei öfterm Mangel dieser Reinlich - und
Ordentlichkeit eines solchen Kindes leicht auf die Ael-
tcrn.
5) Bei dem Hergänge zur Schule so wohl, als beim
nach Hause gehen—ja allezeit muß ein Krnd ordentlich,
sittsam und still über die Straße gehen; — es muß
gegen einen jeden, aus liebreichem Herzen, die Pflichten
der Menschenliebe, der Höflichkeit und des Wohlstandes
auf alle Weise bezeig^....... ..
Das sind ungesittete, schlrchk erzogene, und scham-
lose Kinder, die auf der öffentlichen Straße lär-
men, oder Unanständigkeiten begehen, und so manche
honette Leute ärgern und betrüben! —
Ii. Bei der Ankunft in die Schule.
6) Wer schon vor der bestimmten Zeit auf der Schule
ist, muß sich aller Unruhe auf derselben gänzlich enthal-
ten;