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1. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 284

1841 - Solingen : Amberger
264 nement umfaßte zuerst das Niedermaas-, Ourthe- und Roer-De- partement, doch wurden zufolge Vertrages zu Paris (30. Mai 1814) die auf der linken Seite der Maas gelegenen Länder mit Maestricht und Venlo Belgien übergeben, dagegen kamen der auf der rechten Moselseite gelegene Theil des Samber-und Maas- Departements mit Lüttich und die Departements der Wälder, Saar, Rhein und Mosel, die das Gouvernement des Mittel- rheins gebildet hatten, einschließlich Koblenz, an das niederrhei- nische Generalgouvernement. Das nun Nieder- und Mittelrhein genannte Generalgouvernement wurde in die 4 Departements: Maas und Ourthe, Wälder, Rhein und Mosel und Roer eingetheilt. Im Anfange wurden alle öffentlichen Urkunden im Namen der verbündeten Mächte, vom Juni 1814 an aber im Namen des Königs von Preußen ausgefertigt. Nachdem der Monarchen-Kongreß zu Wien diese Länder zuerkannt hatte, wurden sie durch das Patent vom 5. April 1815 von dem Könige von Preußen in Besitz genommen und die Titel der Herzogthümer Jülich, Kleve, Berg und Geldern, des Fürstenthums Mörs und aller übrigen Ländertheile unter dem Titel Großherzogthum Niederrhein dem Königlichen Titel beige- fügt. Am 15. Mai 1815 wurde dem Könige zu Aachen ge- huldigt. Am 15. Juni 1815 wurden die bergischen und am 12. Juli desselben Jahres die von Nassau abgetretenen Länder mit dem Generalgouvernement zu Aachen vereinigt; dagegen am 12. Mai 1815 der größte Theil des Wälder- und des neugebildeten Maas- und Ourthe-Departements an das Königreich der Niederlande abgetreten. Die auf der rechten Moselseite gelegenen Theile des Wälder-, Saar-, Rhein-und Mosel-Departements, welche früher unter dem Gouvernement Mittelrhein gestanden hatten, wurden von Preußen in Besitz genommen. Diese Ländertheile bildeten mit den preußisch gewordenen Theilen des Wälder-Departements das neue Saardepartement, mit welchem das Rhein- und Moselde- partement in seinen unverändert gebliebenen Grenzen, das durch einen Theil des vormaligen Maas- und Ourthedepartements vergrößerte Roerdepartement, das Gouvernement Berg und die Nassauischen Länder einen Verband bildeten. Bei der Grenzre- gulirung im I. 1816 wurde noch der Flecken Schenkenschanz von der niederländischen Provinz Gelderland, zum Departement der Rheinmündungen, Arrondissement Nymwegen gehörig und die auf der rechten Rheinseite gelegenen Gemeinden Klein-Nctter- den, Speelberg und Borghecs, die zum Ober-Nssel-Departement r
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