1841 -
Solingen
: Amberger
- Autor: Hoelterhoff, Eduard
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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nement umfaßte zuerst das Niedermaas-, Ourthe- und Roer-De-
partement, doch wurden zufolge Vertrages zu Paris (30. Mai
1814) die auf der linken Seite der Maas gelegenen Länder mit
Maestricht und Venlo Belgien übergeben, dagegen kamen der
auf der rechten Moselseite gelegene Theil des Samber-und Maas-
Departements mit Lüttich und die Departements der Wälder,
Saar, Rhein und Mosel, die das Gouvernement des Mittel-
rheins gebildet hatten, einschließlich Koblenz, an das niederrhei-
nische Generalgouvernement. Das nun Nieder- und Mittelrhein
genannte Generalgouvernement wurde in die 4 Departements:
Maas und Ourthe, Wälder, Rhein und Mosel und Roer eingetheilt.
Im Anfange wurden alle öffentlichen Urkunden im Namen der
verbündeten Mächte, vom Juni 1814 an aber im Namen des
Königs von Preußen ausgefertigt.
Nachdem der Monarchen-Kongreß zu Wien diese Länder
zuerkannt hatte, wurden sie durch das Patent vom 5. April
1815 von dem Könige von Preußen in Besitz genommen und
die Titel der Herzogthümer Jülich, Kleve, Berg und Geldern,
des Fürstenthums Mörs und aller übrigen Ländertheile unter dem
Titel Großherzogthum Niederrhein dem Königlichen Titel beige-
fügt. Am 15. Mai 1815 wurde dem Könige zu Aachen ge-
huldigt.
Am 15. Juni 1815 wurden die bergischen und am 12. Juli
desselben Jahres die von Nassau abgetretenen Länder mit dem
Generalgouvernement zu Aachen vereinigt; dagegen am 12. Mai
1815 der größte Theil des Wälder- und des neugebildeten Maas-
und Ourthe-Departements an das Königreich der Niederlande
abgetreten. Die auf der rechten Moselseite gelegenen Theile des
Wälder-, Saar-, Rhein-und Mosel-Departements, welche früher
unter dem Gouvernement Mittelrhein gestanden hatten, wurden von
Preußen in Besitz genommen. Diese Ländertheile bildeten mit
den preußisch gewordenen Theilen des Wälder-Departements das
neue Saardepartement, mit welchem das Rhein- und Moselde-
partement in seinen unverändert gebliebenen Grenzen, das durch
einen Theil des vormaligen Maas- und Ourthedepartements
vergrößerte Roerdepartement, das Gouvernement Berg und die
Nassauischen Länder einen Verband bildeten. Bei der Grenzre-
gulirung im I. 1816 wurde noch der Flecken Schenkenschanz
von der niederländischen Provinz Gelderland, zum Departement
der Rheinmündungen, Arrondissement Nymwegen gehörig und
die auf der rechten Rheinseite gelegenen Gemeinden Klein-Nctter-
den, Speelberg und Borghecs, die zum Ober-Nssel-Departement
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