1841 -
Solingen
: Amberger
- Autor: Hoelterhoff, Eduard
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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sich Ln den größern Städten aller Provinzen. Die merkwürdig-
sten dieser Stiftungen sind: die Frankesche zu Halle, in herüber
500 Kinder erzogen werden, die Luisenstiftung, 1807 zu Berlin
in's Leben getreten, eine Erziehungsanstalt für eltern- und hülflose
Knaben und die Wadzecks-Anstalt zu Berlin, zum Aufbewahren
und Erziehen armer Kinder errichtet. Auch befinden sich im Staate
Anstalten zur Erziehung sittlich verwahrloseter Kinder, Frei- und
Armenschulen. Andere Anstalten find: weibliche und männliche
Stifter, Klöster, Priesterhäuser, Irrenhäuser und Irrenanstalten,
Landarmenhäuser, größere Armenanstalten in den Städten, öffent-
liche Gefängniß-, Besserungs-, Arbeits-, Straf- und Zuchthäuser,
Hospitäler, Wittwenverpflegungs-Anstalten, Leichenhäuser u. s. w.
Die einzelnen Bewohner des Staats theilen sich in ihrem
gegenseitigen Verhältnisse zu einander, in den erblichen und per-
sönlichen Stand. Zum erstern gehört der Adelstand, der aus
dem hohen und niedern Adel besteht. Die Adligen sollen zur
Vertheidigung, Würde und Verfassung des Staats beitragen und
werden außer in der Rhein-Provinz, in welcher Jeder vor den
Gesetzen gleich ist, nur von den höchsten Gerichten gerichtet. Der
hohe Adel darf auf seinen Gütern Patrimonialgerichte (eigene
Gerichte) halten, die theils die erste, theils die zweite Instanz bil-
den, ist von allen Dienstleistungen und in vielen Fällen auch von
manchen Abgaben frei. Auch besitzen die Grafen Stollberg-Wer-
nigerode das Münzrecht. Zum hohen Adel gehören die ehema-
ligen gräflichen und fürstlichen deutschen Reichsstände: Die Für-
sten Solms-Braunfels, Solms-Hohensolms-Lych, Wied, Hatzfeld,
Salm-Reifferscheid-Dyck in der Rhein-Provinz; die Fürsten Bent-
heim-Steinfurt, Bentheim - Tecklenburg - Rheda, Kaunitz-Rietberg,
Salm-Horstmar, Salm-Salm, Salm-Kyrburg, Sayn-Wittgen-
stein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, die Herzoge von
Aremberg, Croy-Dülmen, Looz-Cooswaaren in Westpbalen; die
Grafen Stollberg-Stollberg, Stollberg-Rofla und Stollberg-
Wernigerode in Sachsen. Ferner die Besitzer de» Fürstcnthümer
und freien Standesherrschaften in Schlesien; die Standesherr-
schaften in Brandenburg, der Mark, Sachsen, Pommern, Posen.
Der niedere Adel besteht ans den Grafen, Freiherrn und allen
andern Adligen, die keine Standcsherrschaft besitzen. Durch Er-
richtung von Majoraten, Senioraten und Fideikomissen haben
viele adlige Familien ihre Güter untheilbar gemacht und für die
weiblichen Glieder mehrerer adligen Familien bestehen Stiftun-
gen und adlige Stifter. Der persönliche Stand theilt sich in
Bürger und Bauern. Die Bürger sind die Bewohner der Städte
und betreiben Wissenschaften, Künste und Gewerbe. Alle Bürger