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1. Bd. 1 - S. 223

1846 - Braunschweig : Westermann
221 Staatsverfassung und Negierungsform. verhaßt war, und zwar mit Grund, weil sie oftmals von den ihr Land fast rings umgebenden Nomadenschwarmen feindlich heimgesucht, ja sogar auf län- gere Zeit (durch die Hyksos) unterjocht worden waren. — Später entstund wohl die Kaste der Gcwerbtreibendeu, weil ihre Bildung schon größere Fortschritte der Civilisation voraussczt. Cs scheint nicht, daß diese Kaste noch weitere Unterabtheilungen, nach den einzelnen Gewerben, gehabt habe. Zulezt kam unter Psammitich noch die Kaste der Dolmetscher auf. Denn es ließ dieser Griechenfrcund eine Menge ägyptischer Kinder in griechischer Sitte und Sprache unterweisen, welche nachmals bei dem vermehrten Verkehr mit Fremden als Dolmetscher, Mäkler u. s. w. dienten, von den übrigen Kasten aber — nach dem Haß der Acgypter gegen alles Ausländische — ausgestoßen wurden, und sich zur eigenen Kaste sammelten. Einige enthusiastische, zum Theil auch wohlmeinende Schriftsteller (wie Bernardin de St. Pierre u. A.) haben das Kasten syst ent —- denn auch der Erbadel, die Leibeigenschaft u. s. w. sind ihm verwandt — für die große Quelle fast alles Elends und Unrechts unter den Menschen erklärt. Allerdings scheint es auch der Würde und der ursprünglichen Gleichheit derselben zu nahe zu treten. Wenn wir jedoch bedenken, daß die Natur selbst durch Erziehung und Gewohnheit den Sohn zur Lebensweise des Vaters führe, daß aber eine durch's Gesez bestimmte Abtheilung und weise Organistrung der Stände die Vervollkommnung der einzelnen Beschäftigungen befördern, die Handhabung der gesellschaftlichen Ordnung erleichtern, die längere Erhaltung der National- sitten bewirken könne; wenn wir weiter in den Einrichtungen vieler großer Gcsezgcber wenigstens ähnliche Ideen bemerken, und zugleich die Bedürfnisse eines noch rohen von jenen eines schon herangereiften Volkes unterscheiden: so werden wir anstehen, über jenes System ein durchaus verwerfendes Urtheil zu fällen. Wohl aber werden wir erkennen, daß die allzu strenge Erb- lichkeit der ägyptischen Kasten, die gar keinen Ucbcrtritt aus einer in die andere zuließ, und die ausnehmenden Vorrechte der Priester und Sol- daten, wornach den niederen Kasten ein zu geringer Antheil an den Früchten des bürgerlichen Vereines zukam, allerdings eine Despotie der ersten gegen die leztcn begründeten, und daß — wenn es hoch kam — die Masse des ägypti- schen Volkes unter einer erträglichen Vormundschaft, jedoch unter einer solchen stand, welche ihm unmöglich machte, jemals zur Mündigkeit zu ge- langen. Indessen war das Daseyn oder die Entgegensezung von zwei pvtux
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