1. Bd. 2
- S. 136
1846 -
Braunschweig
: Westermann
- Autor: Hermes, Karl H., Rotteck, Karl von
- Auflagennummer (WdK): 13
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1812
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): offen für alle
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Viertes Kap. Römische Geschichte.
oder italischen Namens sich der Freiheit gefrcuet, das wurde jezt ohne Mühe
bezwungen. Das stolze Tarent und Brundusium, die Pie enter,
Umbrer, Sälentiner huldigten. Italien war erobert.
§. 13. Verfassung Italiens.
Aber sehr ungleich war das Loos, welches dessen einzelne Völkerschaften
erfuhren. Mehrere, besonders in früheren Zeiten, hatte man in das römische
Bürgerrecht — bisweilen zwar mit einiger Beschränkung — aufge-
nommen , um die Grundmasse der herrschenden Gemeinde zu vermehren.
Die übrigen lebten als socii oder als -rjedüitü in verschiedenen Graden der
Unabhängigkeit. Die lezteren, dem Namen, so wie der That nach Unter-
thanen, wurden durch jährlich ernannte römische Präfekten regiert und hatten
keine eigene Verfassung mehr. Die Bundesgenossen waren dem Namen
nach selbstständig, aber ein ewiges Bündniß mit Rom fesselte sie an das In-
teresse dieser herrischen Stadt, für die sie, ohne eigenen Vortheil, Gut und
Blut fortwährend aufzuopfern verbunden waren. Jedoch hatten sie ihre eigene
Verfassung beibehalten, und hingen von Roms Willkür nicht weiter, als nach
den Artikeln des geschlossenen Bundes ab. Am günstigsten waren die-
selben für die lateinischen Völkerschaften — als für die ältesten Bundee-
und zugleich Stammesgen offen — (socii latini nominis), drückender
für die übrigen (socii itdlici nominis); wiewohl auch von diesen einige ein
gelinderes, andere ein härteres Gesez, je nach den Umständen der Unter-
werfung oder nach einzelnen Rücksichten erhalten hatten. In allen Gegenden
wurden endlich auch römische Kolonien angelegt, zur Wiedcrbcvölkcrung ver-
ödeter Städte oder zur Behauptung der römischen Herrschaft, daher meist an
der feindlichen Grenze, oder unter Nationen von zweifelhafter Treue. Solche
Kolonien — eigentlich Besazungen — genossen das römische Bürgerrecht,
aber ohne Antheil an den Comitien und an den Magistratswürden der
Hauptstadt.
Der Zustand Italiens nach seiner Unterwerfung bildet einen traurigen
Kontrast mit demjenigen, dessen cs früher, so lange es frei war, sich
erfreute. Welch' ein Gedräng von kräftigen, regsamen, glücklichen Völkern
erfüllte da das schöne Land! Zwar rohe Völker mitunter — zumal in den
Gebirgsgegenden — aber größeren Theiles gebildet, voll Thätigkeit und In-
dustrie, dem Handel und den friedlichen Künsten obliegend und in fast unge-