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1. Bd. 5 - S. 314

1846 - Braunschweig : Westermann
314 Zweites Kap. Religion. trächtigen Karl dem Kahlen die Kaiserkrönung um sclbstbestimmten Preis; Len jüngeren Lothar, welchen der Oheime Ländergier beängstigte, forderte schon früher Nikolaus I., einer Ehescheidung willen, frech vor seinen Richter- stuhl. Derselbe Papst verkündete in seinen vielen apostolischen Briefen, zumal in der Fehde wider Phot ins, überhaupt durch Schrift und That, seinen Hcrrschersinn und seine hochfahrenden Entwürfe. Auch gelang ihm, durch Einschwärzungen der pseudo-isidor'schen Dekretalien-Sammlung, (s. oben die Rubrik der Gesezgebung, S. 272) seinen Anmaßungen eine ge- sezliche Grundlage zu geben, und jenes, was erst kürzlich durch die That auf- gekommen, als ein altes Recht geltend zu machen. Hiedurch wurde — nach dem Geiste der damaligen Zeit und nach der allgemeinen Weltlage — unermeßlich viel gewonnen, ja selbst für die Zukunft ge- sichert. Kaum mochte mehr die Freiheit, fo wenig der Kirche als des Staates, in dem ungleichen Streite wider das wohlbefestigtc und gewaltig fortschreitende Papstthum auskommen. Nur zufällige Umstände verursachten einige Unter- brechung. Die langdauernden Zerrüttungen Roms, die unter einer Reihe nichts- würdiger Päpste gehäuften Frevel und Skand-ale erniedrigten den heiligen Stuhl und hielten dessen Inhaber von größeren Unternehmungen ab. Als aber der Ottone Schwert Italien ein bleibendes Gescz gegeben und Rom, mit der Kaiserkrone, in's Loos der teutschen Könige gebracht hatte, da be- drohte derselben jugendliche Majestät von Neuem das Papstthum mit völliger Unterwerfung. Denn, ob auch der Papst den Kaiser krönte, und darum, nicht unscheinbar, die Kaiscrwürde als von seiner Verleihung abhängig be- trachtete, so konnten doch seine Worte wider die Waffen der Teutschen nicht auskommen, wenn diese Teutschen zu ihrem Könige standen. Solches wurde zumal unter Heinrich Hl klar, welcher aus dem Concil zu Sutri (1046) drei Päpste absczte und an ihrer Stelle Clemens H. ernennen ließ, zugleich aufs Feierlichste das kaiserliche Bestätigungsrecht der Papstwahlen ver- kündete. Doch von kurzer Dauer war solche kaiserliche Macht. Wir haben den plözlichen Umschwung dieser Verhältnisse in der teutschen Geschichte dar- gestellt (S. 76 ff. dann 83 ff.), wir haben den Sohn Heinrich's Ui-, den unglücklichen Heinrich Iv., als Bittenden vor Canossa, als vcrsiuchten, entsezten, lebenslänglich bedrängten, ja im Tode noch verfolgten Kaiser ge-
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