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1. Bd. 6 - S. 183

1846 - Braunschweig : Westermann
183 Bürgerliche Verfassung. nach natürlich inwohncndem Geiste machte das Oberhaus mit ihm gemeine Sache. Die Peers, schon nach dem Titel ihrer Würde, hingen vom Throne ab, oder waren ihm wenigstens verbunden. Es mochte für einen Bruch ihrer persönlichen (Lehens-) Verpflichtung gelten, wenn sic wider den König auf- traten. Auch erzeugte ihr Stolz eine unheilbare Abneigung wider die Ge- meinen. Oft waren diese im Fall, mit dem Könige wider den Adel sich zu verbinden. Aber selbst das Unterhaus war fehlerhaft zusammengesezt. Auch hier hatte der Atel — nämlich der niedere — die erste Grundlage gebildet; die Deputirten der Städte vereinigten sich erst später mit den Abgeordneten jenes Adels. Doch lange blieben die wichtigsten Verhältnisse der Wahlberechti- gung, nicht minder die Gewaltsphäre unbestimmt, und kaum das Recht der Steuerbewilligung unbestritten. Ansehnliche Stärkung erhielt die Demo- kratie in England durch den Untergang vieler hohen Geschlechter im Kriege der Rosen: aber die Könige halfen nachmals durch Standescrhöhungcn der Aristokratie wieder auf. Bei allen Mängeln der englischen Verfassung hat sie doch unschäzbarcs Gutes bewirkt. Die Freiheit fordert zum Gedeihen kein ganz tadelloses Feld. Hindernisse, Gefahren, wenn sie nicht allzugrost sind, erheben die moralische Kraft ihrer Freunde und machen das Ersiegte kostbarer. Stolz schritten die Engländer den übrigen Nationen voraus in dieser edlen Bahn. Die Geistlichkeit, welche früher so mächtig gewesen, nahm bedeutend ab an Einfluß, seitdem die Parlamcntsverfassung sich befestigte. Im Unter- hause hatte sie keine Stimme; im Oberhause saßen nur die großen Prälaten, deren geringe Zahl wider die weltlichen Peers nicht aufkommen mochte. §. 12. Der spanischen Reiche. Auch in Spanien blühte die Freiheit auf oder bildete sich wenigstens ihre Grundlage durch einige Schwächung der Großen, durch Verminderung der Leibeigenschaft, durch das Emporkommen der Städte und durch die mäßige Stärkung der Krone. Zwar in Kastilien ward, unter meist unglücklichen oder unfähigen Königen, der Troz des Adels, auch die Frechheit der Ge- meinen groß. Aber in Aragonicn, allwo sonst die Edlen das verbriefte Recht des Widerstandes gegen den König besaßen, tilgte schon Peter Iv. mit seinem eigenen Blute die Schriftzüge der unheilbringenden Urkunde und stellte das gcsczlichc Ansehen des Thrones fest. Nicht mehr das selbstsüchtige
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