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1. Bd. 6 - S. 194

1846 - Braunschweig : Westermann
194 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. meisten edlen und vieler fürstlichen Geschlechter. Schreckliche Eide verbanden die „Wissenden" zum Geheimniß, so wie zum unbedingten Gehorsame. Unter dem Schleier der Nacht wurden die Ladungen angeschlagen, welchen auch Fürsten zitternd gehorchten, und die Urtheile gefällt, gegen welche keine Gnade und keine Berufung ^alt. Wer von der Vchme geächtet war, mochte den allgegenwärtigen Henkern derselben kaum durch ein Wunder entrinnen. Aber heimlich, ohne Ncchtsform — also den Meuchelmord ähnlich und Meuchler begünstigend — geschah die Hinrichtung. Wie so vieles Andere im Mittelalter, also mag auch die cntsezliche Vehme, als Gegenmittel noch größeren llebels, von heilsamer Wirkung gewesen seyn. Die Schrecken des unsichtbaren Gerichtes ersezten die Schwäche der ordentlichen Tribunale, und waren ein Damm gegen die barbarische Leidenschaft und frevelhafte Gewalt. Doch mögen ungeheuere Verbrechen unter dem Deckmantel der heimlichen Acht verübt worden seyn *), und die Macht dcs verborgenen Bundes hätte leicht zu verderblicher politischer Umkehrung können mißbraucht werden. Die Furcht vor der Vehme hat übrigens den Beitritt zum allgemeinen Landfrieden und die Einrichtung der ordentlichen Gerichte wirksam befördert. Sie selbst wurde unnöthig und bedeutungslos durch Beides; daher sic auch bald nachher aufhörte. 8- 20. Der Landfriede. Dieser längst gewünschte, allgemeine und ewige Landfriede, welcher dem unerträglichen, in Teutschland weiter als irgendwo sonst getriebenen, auch hartnäckigeren Unwesen der Befehdungen endlich ein Ziel sczte, war das Werk des edlen Maximilian I., welcher auf seinem ersten Reichstage zu Worms am 7tcn August 1493 denselben feierlich verkündete und an demselben Tage, zur friedlichen Pflege des Rechtes, ein ständiges Reich skammergericht an die Stelle des bisherigen unstäten und wenig geachteten Hofgerichtcs cinsezte. Beides hatten die Stände selbst verlangt. Die Fortschritte der Eivilisation einerseits, welche nach Lebensgenuß begierig machte und Ideen des Rechtes einschärfte, anderseits die Abneigung der Edlen gegen die neu *) Ein strenges Urtheil fällt über die Vehme der hefscnkassel'sche Geb. Rath Ko pp in seiner, 1794 in Göttiugen darüber heransgegebenen, gehaltreichen Schrift. Bergt, anch die Schriften über die Vchmge.richte von Mq. Freher, Kindlinger, Hutter n. ?I.
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