Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bd. 8 - S. 34

1846 - Braunschweig : Westermann
34 Zweites Kap. Die Zeiten Ludwig's Xiv. Gegenbestrebungen Schwedens und Frankreichs. Dieser Monarch, neben Oestreich auch Böhmen und Ungarn beherrschend, und nur im lcztern durch bedeutende Freiheiten der Stände beschränkt, hätte schon durch seine Hausmacht imponiren mögen; seine Stellung als teutscher Kaiser, wenn er sie weise benüzte, gab ihm, troz der Erschlaffung des Neichsoerbandes, immer noch ansehnliche Hilfsmittel; und cs lag in seiner Schale, neben dem Gewichte verschiedentlich wechselnder oder minder bedeutender Allianzen, noch die ganze Macht des weitgebietendcn, durch Familienbande, wie durch Staats^ Interesse an Oestreich gefesselten Spanien. Aber so große Massen, so verschiedenartig nach Bestandtheilen, Berüh- rungen, Interessen und Hilfsquellen, bedurften desto mehr eines starken Gei- stes, der sie belebend durchdränge, und als gemeinsame Seele sie zum Ganzen einte. Solcher Geist war Leopold nicht. Arm an eigenen Ideen, blos her- gebrachten Formen und überlieferten Maximen anhängend, das „Belassen beim Alten" als Summe der Staatskunst achtend, ein lenksames Werkzeug untreuer Minister und böser Pfaffen, lichtscheu, thatlos, vor der Kezere mehr, als vor Ludwig's Waffen, vor der Freiheitslust der Unterthanen mehr, als vor den siegenden Türken bang, den Beichtvater als ersten Rath, die Je- suiten als Männer dcs Heils verehrend, träumte Leopold sanft von seines Hauses unwandelbarer Größe, oder überließ die Sorge dafür seinen Alliirten und dem Himmel, während sein Gegner rastlos, kühn und schlau seine eigene auf Unkosten Oestreichs baute. Das deutsche Reich hinderte ihn daran wenig; es diente ihm vielmehr — Dank der Schwäche seines Hauptes, der Selbstsucht seiner Stände und der Erlöschung des Nationalsinnes, wie der Nationalfreiheit — zum willkom- menen Schauplaze des Krieges und zu dessen Beute. Der wcstphälische Friede hatte die Landeshoheit der Fürsten befestigt; selbstständig gegenüber dem Kaiser und Reich, begehrten sie jezt auch unumschränkt zu werden über ihre Völker und Landstände. Schon hatte der Reichstag von 1633, der lczte, welchen Kaiser Ferdinand Iii. versammelte, den Fürsten das Recht verlier 8. Juni 1638 Statt. Sein älterer Bruder Ferdinand, dessen Wahl zum römischen König der Vater 1633 bewirkt hatte, war noch vor Diesem gestorben (am 29. Juni 1634). §. 3. Verfassung Deutschlands.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer