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1. Bd. 8 - S. 307

1846 - Braunschweig : Westermann
307 Vierzehntes Kap. Kaiser Joseph H. Der Feind der Religion, wie man ihm denselben schilderte, hatte den Anspruch auf Ehrfurcht und Liebe verwirkt, alle seine Handlungen wurden entstellt, durch solches Truglicht, in welchem man sie betrachtete, die kleinsten Schwächen oder Irrthümer erschienen in Riesengestalt, jede Fehlschlagung galt für Schuld, nichts Gutes wurde anerkannt. Die väterlichen Bemühungen um's Gemeinwohl hießen Tyrannei und Rechtsverachtung, und die demüthigen Sklaven der Feudal-Zwinghcrren und der finsteren Mönchsgewalt, daher auch eines jeden Königs, welcher mit jenen sich befreundete, erhoben sich klagend, schmähend, endlich in Waffen wider ihren rechtmäßigen Beherrscher, wider ihren liebevollen Schüzer und Wohlthäter« Vor allen übrigen Ländern brannte solcher Haß in Ungarn. Zu den allgemeinen Ilrsachen kam hier noch der Nationalstolz, der sich gegen die teutschen Einrichtungen, welche Joseph sammt der Sprache Teutschlands den Ungarn aufdringen wollte, mit entschiedenem Widerwillen erhob. Auch war Joseph hier nicht vorwurfsfrei. Die großen Vortheile, die er sich von der Alleinherrschaft eines Regicrungssystems und eines gleichförmigen, sittlichen und bürgerlichen Zustandes über alle Provinzen seines weiten Reiches versprach, mochten den gewaltsamen Eingriff in verfassungsmäßige Rechte und National- besizthümer, auch jenen in Gegenstände des tief gewurzclten Vorurtheils oder der Neigung nicht rechtfertigen. Auf dem Wege der Belehrung, der zwanglosen Anlage und Beförderung wäre das wahrhaft Gute sicherer, wenn auch langsamer, emporgekommen; und cs war Beleidigung der Nation, daß Joseph — weil er Erb-König sey — verschmähte, sich krönen zu lassen, und die heilige Reichs kröne aus Ungarn weg nach Wien — als bloscs Familieneigenthum — brachte. Dagegen verrieth der Widerstand gegen die Landesvermessung, welche die Grundlage eines neu einzuführenden, den Bedürfnissen der Finanz, so wie den Forderungen der Gerechtigkeit angemessenen Steuerfußes seyn sollte, gleich viel Engherzigkeit, als Geistcsbeschränkung. Billiger mochte man über das Kvnscriptionsgesez sich beklagen, als welches — zwar noch himmelweit von dem allcrneuest, in Folge der fran- zösischen Revolution herrschend gewordenen an Härte und Rechtswidrigkeit abstehend — dennoch einen Anspruch der Leibherrlichkeit des Staates oder des Monarchen auf die strcitfähige Bevölkerung verrieth, welcher bei konsequenter Verfolgung unvermeidlich zum nap oleon'schen Systeme führte. Durch dasselbe Bestreben der Verschmelzung aller östreichischen Staaten 20'
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