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1. Bd. 8 - S. 313

1846 - Braunschweig : Westermann
313 Vierzehntes Kap. Kaiser Joseph Ii. Vereinigung der naturgemäß sich befreundeten Volksstämme in eine National- masse entstanden, deren Geist dann veredelnd auch auf Oestreich gewirkt und eine vernünftige Verfassung des teutschen Staatskörpers würde zur Folge gehabt haben. Doch was jezt vor unseren Blicken liegt, die da den ganzen Zeitraum vom Projekt des baicrischen Ländertausches bis auf heute umfassen, das konnte damals nicht erkannt werden, und hing auch von Zufälligkeiten (wie von der längeren Lebensdauer Joseph's) ab, welche nicht in Wirklichkeit kamen. Damals bewegte die allernächste Gefahr, der Unterjochung Teutsch- lands — oder etwa der Mediatisirung der Rcichsstände — die Gemüther der Wohlgesinnten und der Bcthciligtcn. Daher erschien als Retter teutscher Frei- heit der Greis Friedrich, als er den Fürstenbund vorschlug, und glücklich zu Stande brachte (23. Juli 1785). Derselbe ward ursprünglich geschlossen zwischen den Kurfürsten von Brandenburg, Hannover und Sachsen, dann in kurzer Frist erweitert durch den Beitritt der diesen verwandten, bald auch der meisten übrigen alt- fürstlichen Häuser, insbesondere jener von Braunschweig, Anhalt, Hessen, Anspach, Baden und Mecklenburg. Auch Mainz trat bei, und wie- wohl die übrigen katholisch geistlichen Stände sich scheuten, solchem Beispiele zu folgen, so war doch die vorherrschende Gesinnung durch fast ganz Teutsch- land, in geistlichen und weltlichen Fürstenthümern, in Grafschaften und Reichsstädten dem ausgesprochenen Zwecke des Fürstcnbundes hold. Der Bund ging dahin: daß die teutsche Rcichsverfassung im Ganzen und in allen Theilen ungekränkt, unverändert und ungefährdet erhalten, der Reichstag, die Reichsgerichte, die Kreiscinrichtnngen in ihrer konstitutions- und wahl- kapitulationsmäßigcn Wirksamkeit gehandhabt, beschüzt oder dahin zurückge- führt, und daß den Gerechtsamen keines einzelnen Reichsstandes auf irgend eine Weise, insbesondere nicht durch widerrechtliche, eigenmächtige Ansprüche oder willkürliche, aufgedrungene Zumuthungen, zu nahe getreten werde. Sollte irgend etwas dieser Art geschehen oder zu besorgen seyn, so wollten die kontrahirenden Höfe mit allen gesezlich und rcichsversassungsmäßig ihnen zustehenden Mitteln solchem Beginnen und solcher Gefahr nachdrücklich und eifrigst entgegenwirken. Der Bund enthielt sonach eine eventuelle Kriegserklä- rung gegen Oestreich, dessen nicht unbegründeter Unwille darüber in schar- fen Staats- und Privatschrifteu sich äußerte.
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