1. Bd. 9
- S. 299
1846 -
Braunschweig
: Westermann
- Autor: Hermes, Karl H., Rotteck, Karl von
- Auflagennummer (WdK): 13
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1812
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Neuere Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
- Konfession (WdK): offen für alle
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Siebentes Kap. Die Konsularregierung.
diese Frei bürg im Ucchtland eingenommen, und die helvetische Negierung
zu Lausanne sah ihrer Auflösung entgegen, als plözlich General Napp, als
Abgeordneter Bonaparte's, zuerst in Lausanne und sodann in Bern
erschien, das Wort der „Vermittlung" im Namen seines Herrn zu spre-
chen, jedoch „mit der Kraft und mit dem Nachdruck, wie c§ der großen
Nation gezieme" (4. und 3. Okt. 1802).
Allerdings war der Krieg gegen die helvetische Negierung großentheils
das Werk der über die Neuerungen ergrimmten Aristokratie, zum Theil
auch des Pfaffenthums; doch hatte auch der reine vaterländische
Geist, der gegen das Machtgebot des Auslandes sich empört, und die fromme
Verehrung für der Altvordcren Sitte daran ihren Theil; und die helve-
tische Negierung, als Schöpfung der arglistigen auswärtigen Po-
litik, mußte den treuen Schweizern perhaßt oder verdächtig seyn. Auf
gleiche Weise mußte auch die „Vermittlung" die Vaterlandssreunde be-
trüben, so wie sie den übrigen Mächten gerechten Stoff zur Beschwerde gab.
Das Einrücken einer französischen Armee unter Ney in das Schweizergebiet
zernichtete noch den leztcn Schein der Freiheit, und die Vcrmittlungsurkunde,
welche nach langer Verhandlung den schweizerischen Abgeordneten in Paris
überreicht ward (19. Februar 1803), ging nur als Wille des Gewaltigen in
Erfüllung (10. März). Uebrigcns war ihr Inhalt, was die einheimi-
schen Verhältnisse betrifft, nicht tadenlswerth. Aus der einen und untheil-
barcn Ncpublik wurde nach dem vorherrschenden Wunsche der Schweizer
wieder ein Bundesstaat, von dessen 19 in allen inneren Angelegenheiten
selbstständigen Kantonen sechs (Freiburg, Bern, Solothurn, Basel,
Zürich und Luzern) abwechselnd Vorort und Siz der jährlich zu halten-
den Tagsazung, der Schultheiß des Vororts aber (und zwar zum ersten Mal
Schultheiß von Freiburg, Ludwig von Affry) zugleich Landammann
der Schweiz seyn sollten. Dagegen mußten die Vorrechte von Kanto-
nen, Klagen und Familien aufgehoben bleiben, doch ward die besondere Ver-
fassung der einzelnen Kantone einigermaßen den früheren Verhält-
nissen angepaßt und selbst der Aristokratie, zumal jener des Reichthums, Eini-
ges eingeräumt.
Aus solcher Einführung des Ncvolutionsprinzips in die Schweizer-Ver-
fassung, außer der nothwendigen Abhängigkeit der neuen Kantone von
Frankreich, durch dessen Einfluß sie entstanden, außer den nachdrücklichsten