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1. Bd. 11 - S. 40

1846 - Braunschweig : Westermann
,40 Erstes Hauptstück. entschlossen war, die Einheit des Königreiches nicht durch-provinzielle Unter- scheidungen beeinträchtigen zu lassen; aber den Ansprüchen des Adels wurde doch insofern genügt, als derselbe mit seinen Gütern auf einen unverhältniß- mäßig niedern Steuersatz angesetzt wurde. Auch gab der Adel seine Forde- rung einer Herstellung seiner alten politischen Vorrechte nicht aus. Weil seine Bevollmächtigten in den früheren Provinzialständen gleich den Prälaten und den Bevollmächtigten der Städte eine besondere Curie bildeten, verlangte er jetzt, in einer besondern Kammer vertreten zu werden, wobei man hervorhob, daß die Theilung in zwei Kammern nach dem Vorbilde des brittischen Par- lemcntcs eine größere Sicherheit gegen Uebereilnngen biete. Man nahm cs sich nicht übel, den bürgerlichen Mitgliedern der Ständeversammlung, die den Ansprüchen des Adels entgegen waren, den Vorwurf revolutionairer Neigun- gen zu machen, und behauptete, daß der Staat nur in Geburt und Neich- thum eine feste Stützenden könne. Man sollte meinen, es wäre den adli- gen Herren als eine rcvolutionaire Regung erschienen, daß die Ständever- samnilung bei ihrem Zusammentreten am 1. December 1818, durch einen ab- scheulichen in den öffentlichen Blättern vielbesprochenen Vorfall veranlaßt, die Abschaffung der Folter beschloßen hatte. Denn bei der Zahmheit, welche die große Mehrzahl der Versammlung in beinahe allen ihren Berathungen bewies, lag cs nahe, eine so wenig verschuldete Anklage als einen übelangebrachtcn Scherz zu deuten. Wie überspannt die Ansichten und die Ansprüche des Adels aber auch seyn mochten, so konnten sie bei der Regierung doch immer auf die wirksamste Bevorwortung rechnen. So blieben denn auch die Forderun- gen der adligen Gutsbesitzer in Bezug auf die ständische Vertretung nicht un- berücksichtigt. Man beschloß zuvörderst, die besonderen Stände der einzelnen Provinzen unter dem Namen der Provinziallandschaften wieder herzustellen, wobei man die Befugnisse derselben zwar aus das geringste Maß zurückführte, aber doch dem Adel sein altes Uebergewicht wieder einräumte. Nachdem diese neue Einrichtung in das Leben getreten war, wurde der Ständeversammlung durch ein Schreiben des Prinzen Regenten von England vom 3. Januar 1810 der Entwurf einer neuen Verfassung mitgetheilt, wonach anstatt der in einer Kammer vereinigten Stände zwei Kammern eingeführt werden sollten, deren Mitglieder vo.n den Provinziallandschasten zu erucnnen waren. Der Verfas- sungsentwurf fand in der Ständeversammlung lebhaften Widerspruch, und na- mentlich erklärte sich die Mehrheit, obwohl in sehr bescheidner Weise, gegen
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