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1. Bd. 2 - S. 240

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
240 Vii. Das dnilschc Reich. Laudestheil wie eigene Gebieter, obwohl der Kaiser, wo er persönlich zugegen war und überhaupt, wo er wollte, überall eingreifen und man auch jederzeit an ihn appel- liren konnte, was jedoch begreiflicherweise nicht zu oft geschah. Es war dieses Verhältniß allerdings naturge- >uäß, weil das deutsche Volk sich in verschiedene Stämme schied, und jeder Stamm am liebsten seinen eigenen »ud angestammten Fürsten hatte; aber freilich wurde es dabei dem Kaiser schwerer zu regieren, als wenn die Fürsten nur die Präsidenten seiner Regierung gewesen wäre», und um so schwerer, da diese immerzu nach unbeschränk- ter Eigenmacht zu trachten pflegten. Indessen wußten die kräftigen Sächsische» Herrscher doch ihre Vasallen in gehörigem Gehorsame zu halten; ja sie erneuerten ge- wissermaßen Karls des Großen Scndgrafen, — sie übertrugen ihren Pfalzgrafen, welche ursprünglich die obersten Hofrichter waren, das Geschäfte, nebe» der Ver- waltung der unmittelbaren kaiserlichen Güter und Rechte im Reich auch Aufsicht über die F ü r st c n z u hal- ten. Und obgleich es gewöhnlich war, daß letztere ihre Fürstenthümer auf ihre Kinder vererbten, so ließen sie es doch nicht als ein Recht gelten, sondern ver- gaben oftmals die erledigten Lehen nach freiem Belieben auch an Andere. Es kamen aber neben den weltlichen die geistlichen Herren immer mehr empor. Kaiser, Fürsten und Ge- ringere schenkten den Stiftern und Klöstern viel, weil man das für ein Gott besonders wohlgefälliges Werk ansah. Weite Landstrecken wurden „der Kirche Gottes" zugewendet, namentlich von Sterbenden vermacht. Die geistlichen Herren waren aber auch selbst sehr eifrig dar- auf, ihr Besitzthum durch Kauf und sonst zu vergrößern. So geschah es, daß Bischöfe, auch Aebte, ganze Graf- schaften erlangten, ja daß solch ein Herr öfters meh- rere Grafschaften in seinem Stifte vereinigte. Und dazu verschafften sie sich nun allgemein alle Fürstenrechte, daß sie darin volle Gerichtsbarkeit übten, Beamte einsetzten,
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