1. Bd. 2
- S. 379
1863 -
Stuttgart Calw
: Vereinsbuchh. [u.a.]
- Autor: Redenbacher, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Höhere Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Höhere Töchterschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Mädchen
§ 3. Die Eidgenossen.
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und so fromm lebte, daß man bei ihrem Tode sprach:
„Da fährt eine Heilige gen Himmel!" Das war
die Frömmigkeit und Heiligkeit jener Zeit!
§ 3.
Die Eidgenossen.
Ich habe im vorigen Paragraphen eine Absicht Al-
brechts auf die Waldstatte rn der Schweiz angedeutet;
nun Näheres davon.
Das alte Helvetien oder die heutige Schweiz
gehörte damals noch z»m deutschen Reiche. Unter
der Oberherrlichkeit des Kaisers regierten viele geistliche
und weltliche Herren darin, die Bischöfe von Basel. Con-
stanz rc., die Grafen von Habsbnrg, Kyburg je. Es gab
darin auch reichsfreie Städte, Freiburg, Bern, Solo-
thurn rc. und ebensolche Landgemeinden, die also
niemand über sich hatten, als den Kaiser. Reichsfrei
oder reichsnnmitlelbar waren die Landgemeinden von
Schwyz, Uri und Unterwalden. Diese Ländchen
liegen um den Bi er w al d st ätter-S e e herum mitten
in der Alpenwelt und hießen von Alters her die Wald-
stätte. Die Bewohner waren ein einfaches, biederes
und in der Alpenluft starkgekräftigtes Volk.
Nun batte also Kaiser Albrecht, der zugleich Herzog
von Oestreich und Graf von Habsburg war, eine
mächtige Begierde, diese Waldstätte, welche an seine
Habsburgischen Besitzungen grenzten, seiner
Hansmacht beizufügen. Sie sollten ihre Reichsnnmittel-
barkeit aufgeben und Unterthanen des Hanfes
Oestreich werden. Wiederholt machte er ihnen den
Antrag, sich möchten sich doch „in den ewigen Schutz
seines Hanfes" begebe»»; allein sie lehnten es stets ab,
wollten ihre alte liebe Freiheit bewahren. Sie baten ih»»
als Kaiser, er möchte ihnen, wie es sonst Brauch war,
einen kaiserlichen Bogt aufstellen, der außer Landes
wohne und zu Zeiten komme, um die kaiserlichen Rechte