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1. Bd. 2 - S. 379

1863 - Stuttgart Calw : Vereinsbuchh. [u.a.]
§ 3. Die Eidgenossen. 379 und so fromm lebte, daß man bei ihrem Tode sprach: „Da fährt eine Heilige gen Himmel!" Das war die Frömmigkeit und Heiligkeit jener Zeit! § 3. Die Eidgenossen. Ich habe im vorigen Paragraphen eine Absicht Al- brechts auf die Waldstatte rn der Schweiz angedeutet; nun Näheres davon. Das alte Helvetien oder die heutige Schweiz gehörte damals noch z»m deutschen Reiche. Unter der Oberherrlichkeit des Kaisers regierten viele geistliche und weltliche Herren darin, die Bischöfe von Basel. Con- stanz rc., die Grafen von Habsbnrg, Kyburg je. Es gab darin auch reichsfreie Städte, Freiburg, Bern, Solo- thurn rc. und ebensolche Landgemeinden, die also niemand über sich hatten, als den Kaiser. Reichsfrei oder reichsnnmitlelbar waren die Landgemeinden von Schwyz, Uri und Unterwalden. Diese Ländchen liegen um den Bi er w al d st ätter-S e e herum mitten in der Alpenwelt und hießen von Alters her die Wald- stätte. Die Bewohner waren ein einfaches, biederes und in der Alpenluft starkgekräftigtes Volk. Nun batte also Kaiser Albrecht, der zugleich Herzog von Oestreich und Graf von Habsburg war, eine mächtige Begierde, diese Waldstätte, welche an seine Habsburgischen Besitzungen grenzten, seiner Hansmacht beizufügen. Sie sollten ihre Reichsnnmittel- barkeit aufgeben und Unterthanen des Hanfes Oestreich werden. Wiederholt machte er ihnen den Antrag, sich möchten sich doch „in den ewigen Schutz seines Hanfes" begebe»»; allein sie lehnten es stets ab, wollten ihre alte liebe Freiheit bewahren. Sie baten ih»» als Kaiser, er möchte ihnen, wie es sonst Brauch war, einen kaiserlichen Bogt aufstellen, der außer Landes wohne und zu Zeiten komme, um die kaiserlichen Rechte
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