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1. Für einen einjährigen Unterricht in einer mittleren Klassen berechnet - S. 143

1861 - Hildburghausen : Nonne
143 aber nur so lange als sein Geld. Er erschien später noch dreimal ln Deutsch- land. hielt sich aber jedesmal nur kurze Zeit auf. Alfons ist nie in Deutsch- land gewesen. Die Regierungszeit dieser beiden Könige (1254—1273) nennt man. weil eigentlich Niemand regierte, das Interregnum oder Zwischenreich. Eine schlimmere Zeit als diese hat Deutschland nie ge- sehen. Das Faustrecht war König geworden; Unordnung und Gewalt- thätigkeit nahmen in schreckenerregender Weise überhand. Die Ritter führ- ten von ihren hohen Burgen, die an den Ufern schiffbarer Flüsse oder an den Seiten belebter Heerstraßen angelegt waren, ein wildes Naubleben. Sie lauerten den Vorübergehenden auf, warfen vornehme Reisende zur Er- pressung hohen Lösegeldes in die Burgverließe und plünderten die Güter- wagen der Handelsstädte. Da die gewöhnlichen Gerichte gegen solche Ge- waltthat gar nichts, die heilige Fehme1 ) nur wenig vermochte, so schlossen die Städte zum Schutz ihres Handels bewaffnete Bündnisse, von welchen die Hansa 2) und der rheinische Städtcbund die berühmtesten geworden sind. Sollte jedoch Deutschland nicht durch Zerstückelung zu Grunde gehen, *) Die Fehmgerichte ( heimliche Gerichte ) waren aus den alten Gangerichten hervorgegangen. Ihr Hauptfitz war Westfalen. Der Vorsitzende hieß F r e i g r a f, je- der Beisitzer Freischoppe, der Ort der Sitzung Frei st »hl. Der Hauptstuhl war zu Dortmund. Nur die Theilnehmer dieses Gerichtes, die Schöppen, waren mit der Einrichtung und dem Verfahren desselben vertraut. Sie hießen darum Wissende und erkannten sich an geheimen Zeichen und Losungen. Es soll der Wissenden in al- len Provinzen Deutschlands gegeben haben. Die Vorladung eines Angeklagten geschah durch einen Brief mit sieben Siegeln — des Freigrafen und der sechs Schöppen. Die- ser Brief wurde an das Haus des Verklagten oder das nächste Heiligenbild angesteckt (daher wohl heute noch der Name „Steckbrief"). War der Verklagte schuldig, oder erschien er nach mehrmaliger Vorladung nicht, so wurde er für verse hmt erklärt, d. h. den Wissenden (den Freischöppen) preisgegeben. Wer von diesen ihn fand, knüpfte ihn an einen Baum auf oder stieß ihn mit dem Messer nieder, ließ aber im- mer ein Messer mit dem Zeichen der Fehme neben dem Gemordeten liegen, als Beweis, daß hier im Namen der heiligen Fehme gehandelt worden sei. Zur Zeit des Faust- rechts waren die Fehmgerichte von wohlthätigem Erfolge, später aber arteten sie ans, da der Willkür der Richter zu große Gewalt eingeräumt war Doch wurden sie erst durch die Einführung einer besseren Rechtspflege im sechszehnten Jahrhundert und durch die festere Begründung der Landeshoheit der Fürsten vollständig beseitigt. *) Bereits im Jahre 1211 hatten sich zu dem genannten Zwecke Lübeck und Hamburg mit einander verbunden. Sie ließen ihre Wagen und Schisse durch eine eigens dazu gehaltene Mannschaft begleiten und schützen. Andere Handelsstädte fanden diese Einrichtung so vortheilhaft, daß sie sich gern dem Bunde anschlossen. B raun- schweig war die erste, welche beitrat; dann folgten Noßstock, Wismar, Stralsund und mehrere andere, so daß der Bund zur Zeit seiner größten Stärke aus 85 Städ- ten bestand. Im 14. Jahrhundert nahm dieser Städtebund den Namen Hansa au, waö soviel als Gesellschaft oder Bund bedeutet. Das Haupt dieses großen Bun- des war Lübeck, hier wurden auch die Bundesversammlungen gehalten. Der Bund war in vier große Quartiere getheilt, deren Hauptstädte Lübeck, Braunschweig,Köln und Danzig waren. Selbst auswärtige Staaten bewarben sich um die Gunst die- ser deutschen Handelstädte und räumten ihnen Waarenniederlagen ( Stapelplätze ) ein. 3n Rußland hatten sie Nowgorod, in England London, in Norwegen Bergen und in Flandern Brügge. Die Blüthe der Hansa hat ungefähr 300 Jahre, bis zu Anfang des 16. Jahrhundert, gewährt. Noch jetzt führen Hamburg, Lübeck und Bremen, die im Jahre 1630 ihren Bund erneuerten, den Namen Hansestädte. Nicht lange nach Errichtung der deutschen Hansa, im Jahre 1254 , entstand im süd- lichen Deutschland auch der rheinische Städtebund. Die wichtigsten Städte desselben waren: Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Speier.
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