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1. Geschichte des Alterthums - S. 98

1852 - Weimar : Albrecht
98 Oberhaupt geleugnet oder gestört wurde, erschienen als todeswür- dige und Majestätsverbrechen. Dahin gehört Abgötterei, Verletzung der heiligen Gebräuche, Gotteslästerung und das Auftreten eines falschen Propheten. Wer einen anderen Gott anbetete, der war unmittelbar Rebell gegen das Staatsoberhaupt, dessen Recht an seine Person, auf Grund und Boden und Gesetzgebung er durch sein Thun leugnete. Die Verletzung der heiligen Gebräuche galt als ein Zeichen der Lossagung vom Dienste Gottes. Damit sich die Israeliten erinnern möchten, daß ihr Leib, ihr Grund und Boden nicht ihnen, sondern Gott gehöre, sollte zu ge- wissen Zeiten ihre Macht über Leib und Gut aufgehoben sein; sie sollten weder ihren Leib, noch ihr Gut brauchen. Dies sollte an jedem siebenten Tage oder am Sabbath statt finden. Ueberdies sollte das Land in jedem siebenten Jahre Ruhe haben und im sieben- mal siebenten (dem neunundvierzigsten oder fünfzigsten) sollten alle menschlichen Verträge über Leib und Gut erloschen und das alte von Gott verordnete Verhältniß wieder hergestellt sein. Es sollten also diese Festzeiten dazu dienen, die Abhängigkeit von Gott in Erinnerung zu erhalten. Andere Feste, wie zum Beispiel das Pas- sahfest, waren verordnet, um das Andenken an Gottes wunderbare Fürsorge zu erhalten, noch andere waren Dankfeste u. s. w.; alle aber hatten den Sinn, die Beziehung zu dem unsichtbaren Staats- oberhaupte immer von neuem zu beleben. Diesen Zweck hatten auch die Speise- und Neinigkeitsgesetze, welche den Israeliten einen in- nigeren Verkehr mit Ausländern fast unmöglich machten und jeden Einzelnen täglich und stündlich daran erinnerten, daß er nicht unter jene anderen Völker, sondern zu dem Volke Gottes gehöre, und welche also den Nativualstolz nährten und eine Verschmelzung mit fremden Sitten auf keine Weise zuließen. Spatere Zu- Die mosaische Gesetzgebung hat theils patriarchalische Ver- tusche^ Ge-' hältnisse in sich aufgenommen, theils einen künstlichen Priesterstaat sctzgrbung. cxngcvtd)tet. Diese ganzen Einrichtungen sollen auf dem Zuge von Aegypten nach Palästina dem israelitischen Volke bekannt gemacht worden sein, und in den Büchern Mosis und in dem Buche Josua wird auch erzählt, daß diese Verfassung eingeführt und auf Palä- stina übertragen worden sei. Die Bücher der Richter und Samue- lis dagegen enthalten zwar Vieles, was von dem Bestehen jener patriarchalischen Verhältnisse zeigt, aber es ist dies so, daß man sieht, diese patriarchalischen Verhältnisse fanden allein statt und von jenem-künstlich eingerichteten Priesterstaate war noch nichts vorhan- den; ja eine Menge Begebenheiten werden erzählt, welche das Vor- handensein eines solchen Priesterstaates unmöglich machen. Ein mit so fanatischer Konsequenz durchgeführtes hierarchisches System, wie die mosaische Gesetzgebung, konnte nickt leicht von einem Menschen gegeben sein, weil die Folgerungen des hierarchischen Prinzipes erst nach und nach eingesehen werden. Noch weniger reichte ein Men- schenalter hin, um an die Stelle des freien nomadischen Lebens eine solche Verfassung zu setzen, durch welche fast alle menschlichen Ver- hältnisse verletzt wurden. Auch läßt sich ein hierarchisches Prinzip nickt ohne eine gewisse äußere Notb und Verlegenheit durchführen;
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