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1. Geschichte des Alterthums - S. 131

1852 - Weimar : Albrecht
rèi Selbständigkeit von Aegypten vernichtet war, noch Jahrhunderte hindurch. Die Aegypter hatten auch Sklaven, sowohl weiße als schwarze, welche durch Kriegsgefangenschaft und durch Sklavenhandel erwor- den wurden. Unterworfene Völker wurden meistens als Leib- eigene des Staates betrachtet und in dessen Dienste als Arbeiter beschäftigt. Das Oberhaupt des Staates war ein König, und die könig- Die Könige, lichen Geschlechter, in denen die Negierung erblich war, gehörten wahrscheinlich ursprünglich zu der Kriegerkaste. Nach dem Ansster- den des herrschenden Geschlechtes wurde der neue König entweder ans der Priester- oder Kriegerkaste gewählt und im letzteren Falle durch eine förmliche Einweihung unter die Priester aufgenommen, so daß er zu pricsterlichen Handlungen befähigt war. Oberpriester konnte aber der König nicht sein. Die Gewalt des Königs war durch die Priester und die für heilige Einrichtungen geltenden Ge- wohnheiten und Gesetze des Landes sehr gebunden, ja sogar dessen Privatleben, Beschäftigungen, Vergnügungen und Speisen genau vorgeschrieben. Dennoch konnte ein kräftiger König, wenn er in den häufig stattfindenden Kriegszügen gegen benachbarte Völker Sie- ger war und die ihm untergebene Kriegerkaste für sich gewann, die Macht der Priester brechen und sich eine selbständigere Gewalt ver- schaffen. Dem Könige wurde wie im ganzen Orient die größte Ehrer- bietung erwiesen, und derselbe auf eine feierliche Weise in seine Würde eingesetzt. Eine besondere Tracht, derhirtenstab und Fächer von Strauß- federn waren die Abzeichen der königlichen Würde. Die Sinnbil- der der Sonne, der Habicht und die Weltkugel, waren auch die des Königs, denn wie die Sonne am Himmel, so sei auf der Erde der König der höchste Herrscher. Der Name Pharao, eigentlich Phra, bedeutete so viel als Sonne. Der königliche Palast, welcher aus vielen und schönen Gebäuden bestand, war in Verbindung mit ei- nem Tempel. Prächtiger aber waren die Wohnungen für die könig- lichen Leichen. Nach dem Tode des Königs wurde zweiundsiebcnzig Tage lang Landestrauer gehalten, die Tempel geschlossen, Trauer- zeichen angelegt, Gebete verrichtet und kein Fleisch und Wein ge- nossen. Am Ende der Trauerzeit wurde die Leiche des Königs am Eingänge seines Grabmales aufgestellt, und ein Priester hielt eine Lobrede auf ihn. Nahm das Volk znm Zeichen seiner Unzufrieden- heit mit dem Verstorbenen das Lob mit Murren auf, so wurde der König nur in einem gemeinen Grabe bestattet. Das Land war in Nomen oder Distrikte, und diese wieder in Rechtspflege, kleinere Theile eingetheilt, und über jeden Theil ein Beamter gesetzt, welcher die Regierungsangelegenheiten leitete. Die Rechtspflege war ernst und streng. Die höchste richterliche Behörde bestand aus drei- ßig Männern, je zehn aus den drei angesehensten Städten, Theben, Memphis und Heliopolis, wahrscheinlich aus den Priesterkollegien dieser Orte. Vor diesem Gerichte wurde alles schriftlich verhandelt, und bei den gerichtlichen Verhandlungen durften der anwesende An- kläger und der Angeklagte nicht sprechen. In der Gesetzgebung 9 *
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