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1852 -
Weimar
: Albrecht
- Autor: Zeiß, Gustav
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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gebracht und hingerichtet. Nun kehrten Klisthenes und die andern
Verbannten nach Athen zurück.
Klistheues setzte hierauf eine Veränderung der Verfassung durch
und erweiterte und befestigte die Demokratie. Er hob die vier ioni-
schen Phylen auf und richtete an deren Stelle zehn neue ein. Auch
wurde für viele öffentliche Aemter die Zehnzahl eingeführt, indem
dieselben durch Wahl der einzelnen Phylen oder wenigstens aus
denselben besetzt wurden. Der Rath der Vierhundert wurde auf
fünfhundert Mitglieder vermehrt und aus je fünfzig Bürgern der
zehn Phylen zusammengesetzt. Bereits vor Klisthenes waren die
Bewohner Attikas in 100 Demen, politische Gemeinden der in einem
gewissen Bezirk wohnenden Bürger, eingetheilt und jeder Demos
verehrte einen eigenen Heros. Klisthenes machte die Demeu zu Un-
terabtheilungen der Phylen, indem er die Bezirke von je zehn bis-
herigen Deinen mit ihren Bewohnern einer Phyle zuwies. Die
Zahl der Demeu aber vermehrte er, indem er die größeren in meh-
rere theilte; den so getrennten scheint er auch ferner die Verehrung
des früher gemeinsamen Heros gelassen zu haben, so daß die 100
Heroen der Demen bleiben. Wie groß die Zahl der von Klisthenes
angeordneten Demen war, läßt sich nicht bestimmen; später waren
es 174 Demen. Auch vermehrte Klisthenes die Zahl der Bürger
durch die Aufnahme von Metöken und Fremden. Jeder Bürger
wurde in einen Demos eingeschrieben, und er und seine Nachkom-
men blieben bei demselben, wenn sie auch ihren Wohnsitz in den
Bezirk eines anderen Demos verlegten. Die Stadt Athen umfaßte,
nach Sauppes Darstellung, wahrscheinlich 10 Demen und zwar einen
Demos von jeder Phyle. Auf diese Weise wurden die in der Stadt
wohnenden reichen und vornehmen Familien von einander getrennt
und mit den auf dem Lande wohnenden ärmeren Leuten verbunden.
Für jede Phyle war in dem Bezirke ihres städtischen Demos ein
Versammlungsort bestimmt. Die Eintheilung in Phylen und Demen
bezog sich auf die Verwaltung des Staates; für das Kriegswesen
und die Besteurung bestand schon vor Klisthenes die Eintheilung
der Bürger in 48 Naukrarien. Diese Zahl vermehrte Klisthenes
auf 50. Die 12 Phratrien, welche in ihren Einrichtungen und
Unterabtheilungen in Geschlechter und Familien auf die Entstehung
aus verwandtschaftlichen Verhältnissen hinweisen, ließ Klisthenes als
Opfergenosscnschaften bestehen; die Mitglieder der Phratrien waren
durch ein religiöses Band, durch gemeinsame Opfer verbunden.
Klisthenes suchte aber auch hier seinen bei der ganzen Veränderung
der Verfassung erstrebten Zweck zu erreichen, indem er gerade den
angesehensten Phratrien andere in derselben Gegend wohnende Fa-
milien einverleibte.
Durch diese vielfache Gliederung und Vermischung der Bürger
sollte das Ansehen der alten Familien geschwächt, der Einfluß ein-
zelner Bürger und ganzer Geschlechter auf die mit ihnen zu einer
Abtheilung verbundenen Bürger und auf den ganzen Staat gebro-
chen und die demokratische Gleichheit aller Bürger möglichst herge-
stellt werden.
Dem Klisthenes wird auch ferner die Einführung des Ostracis-
mus oder Scherbengerichts zugeschrieben. Es war dieses eine poli-