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1. Geschichte des Alterthums - S. 282

1852 - Weimar : Albrecht
282 gebracht und hingerichtet. Nun kehrten Klisthenes und die andern Verbannten nach Athen zurück. Klistheues setzte hierauf eine Veränderung der Verfassung durch und erweiterte und befestigte die Demokratie. Er hob die vier ioni- schen Phylen auf und richtete an deren Stelle zehn neue ein. Auch wurde für viele öffentliche Aemter die Zehnzahl eingeführt, indem dieselben durch Wahl der einzelnen Phylen oder wenigstens aus denselben besetzt wurden. Der Rath der Vierhundert wurde auf fünfhundert Mitglieder vermehrt und aus je fünfzig Bürgern der zehn Phylen zusammengesetzt. Bereits vor Klisthenes waren die Bewohner Attikas in 100 Demen, politische Gemeinden der in einem gewissen Bezirk wohnenden Bürger, eingetheilt und jeder Demos verehrte einen eigenen Heros. Klisthenes machte die Demeu zu Un- terabtheilungen der Phylen, indem er die Bezirke von je zehn bis- herigen Deinen mit ihren Bewohnern einer Phyle zuwies. Die Zahl der Demeu aber vermehrte er, indem er die größeren in meh- rere theilte; den so getrennten scheint er auch ferner die Verehrung des früher gemeinsamen Heros gelassen zu haben, so daß die 100 Heroen der Demen bleiben. Wie groß die Zahl der von Klisthenes angeordneten Demen war, läßt sich nicht bestimmen; später waren es 174 Demen. Auch vermehrte Klisthenes die Zahl der Bürger durch die Aufnahme von Metöken und Fremden. Jeder Bürger wurde in einen Demos eingeschrieben, und er und seine Nachkom- men blieben bei demselben, wenn sie auch ihren Wohnsitz in den Bezirk eines anderen Demos verlegten. Die Stadt Athen umfaßte, nach Sauppes Darstellung, wahrscheinlich 10 Demen und zwar einen Demos von jeder Phyle. Auf diese Weise wurden die in der Stadt wohnenden reichen und vornehmen Familien von einander getrennt und mit den auf dem Lande wohnenden ärmeren Leuten verbunden. Für jede Phyle war in dem Bezirke ihres städtischen Demos ein Versammlungsort bestimmt. Die Eintheilung in Phylen und Demen bezog sich auf die Verwaltung des Staates; für das Kriegswesen und die Besteurung bestand schon vor Klisthenes die Eintheilung der Bürger in 48 Naukrarien. Diese Zahl vermehrte Klisthenes auf 50. Die 12 Phratrien, welche in ihren Einrichtungen und Unterabtheilungen in Geschlechter und Familien auf die Entstehung aus verwandtschaftlichen Verhältnissen hinweisen, ließ Klisthenes als Opfergenosscnschaften bestehen; die Mitglieder der Phratrien waren durch ein religiöses Band, durch gemeinsame Opfer verbunden. Klisthenes suchte aber auch hier seinen bei der ganzen Veränderung der Verfassung erstrebten Zweck zu erreichen, indem er gerade den angesehensten Phratrien andere in derselben Gegend wohnende Fa- milien einverleibte. Durch diese vielfache Gliederung und Vermischung der Bürger sollte das Ansehen der alten Familien geschwächt, der Einfluß ein- zelner Bürger und ganzer Geschlechter auf die mit ihnen zu einer Abtheilung verbundenen Bürger und auf den ganzen Staat gebro- chen und die demokratische Gleichheit aller Bürger möglichst herge- stellt werden. Dem Klisthenes wird auch ferner die Einführung des Ostracis- mus oder Scherbengerichts zugeschrieben. Es war dieses eine poli-
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