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1. Geschichte des Alterthums - S. 487

1852 - Weimar : Albrecht
487 gleichsam eine ebenso große patria potestas, wie sie der einzelne Bürger in dem Kreise seiner Faniilie auszuüben berechtigt war. Der König war Präsident des Senats und der Versammlung der Curien, oberster Richter, Venrcter des Staates bei den Unterhand- lungen mit fremden Völkern, Oberfeldherr und Oberpriester des Staates, als welcher er die den ganzen Staat betreffenden Opfer darbrachte. Das geistliche Recht war jedoch dem Könige nicht un- terworfen, und Pontifices und Augurn waren unabhängig von ihm. Zum Unterhalte des Königs dienten umfangreiche Ländereien, deren Anbau von Klienten besorgt wurde. Die von den Etruskern ent- lehnten äußeren Abzeichen der Könige waren die goldene Krone, das elfenbeinerne Scepter mit einem Adler auf der Spitze, die pur- purne mit Gold gestickte Toga und zwölf Liktoren mit Ruthenbün- deln, in welchen sich Beile befanden. Dem Könige zur Seile stand der Senat (senum Concilium) zur Berathung und Entscheidung aller Angelegenheiten, weiche ihm der König vortrug. Er bestand im Anfange aus 100 Mitgliedern, welche in zehn Decurien von je zehn Senatoren eingetheilt waren. Aus jeder Decurie wurde wieder ein Senator erwählt, und diese zehn Senatoren (dccem primi oder deni principes) gaben ihre Stimme zuerst und übernahmen bei dem Tode des Königs die Lei- tung der Geschäfte, und zwar jeder fünf Tage lang. Der Erste unter ihnen war auch der Erste des ganzen Senates (princeps se- natus). Nach der Vereinigung mit der sabinischen und später der etruskischen Niederlassung bestand der Senat aus 300 Mitgliedern. Zur Theilnahme an den Versammlungen der Curien und zur Ab- stimmung in denselben waren nur die in den Curien enthaltenen Altbürger, die Patricier, berechtigt; die Plebejer und Klienten wa- ren ausgeschlossen. Gegenstände der Verhandlungen waren zu be- ginnender Krieg, die Annahme neuer Gesetze und die Wahl eines Königs. Die Verhandlungen waren auf die einfache Annahme oder Verwerfung der-Anträge des Königs und des Senats beschränkt; das Volk hatte nicht eine eigentliche Entscheidung zu geben, sondern wurde nur dann gefragt, wenn sich der König seiner Beistimmung und seines freudigen Gehorsams versichern wollte. Die Söhne des Ancus Marcius erreichten ihren Zweck nicht. Die Königin Tanaquil ließ die Thore des Palastes verschließen und dem Volke verkündigen, Tarquinius sei nur verwundet und gebiete, bis zu seiner Genesung dem Servius Tullius, seinem Eidam, als Statthalter zu gehorchen. Die Anstifter des Mordes entflohen aus Rom; Servius Tullius aber herrschte eine Zeitlang in Tarquinius Namen, bis er es zuletzt dahin brachte, daß ihn das Volk durch freie Wahl als König anerkannte. Die Herkunft und die Jugend- geschichte des Servius ist in Sagen gehüllt. Eine schöne und tugend- hafte Frau Okrisia aus Coruiculum war mit einem Manne von königlichem Stamme Namens Tullius vermählt. Tullius fiel im Kampfe für seine Vaterstadt; seine schwangere Gattin gerieth in römische Gefangenschaft und ward Sklavin der Königin. In der Knechtschaft gebar sie einen Sohn, den sie nach dem Stande der Erniedrigung Servius und nach seinem Vater Tullius nannte. Gervius Tullius
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