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1. Geschichte des Alterthums - S. 489

1852 - Weimar : Albrecht
489 Stellung im Staate an. Durch seine Gesetze und Einrichtungen hat er die größte Bedeutung erlangt, mag auch manche Einrichtung einer späteren Zeit auf ihn übergetragen sein. Servius Tullius suchte die Plebejer mit den Patriciern zu einem Ganzen zu verbinden und den Ersteren wenigstens einige Theilnahme an der Regierung zu verschaffen. Er veranstaltete eine Eintheilung der römischen Ländereien in dreißig Bezirke ('l'iibns), von denen vier ^Tribus urbanae) die Stadt und die dazu gehörigen Ländereien, sechsundzwanzig (Tribus rusticae) die übrige Landschaft umfaßten. Jede städtische Tribus war wiederum in Viei, jede länd- liche in Pagi eingetheilt. Die Bewohner jeder Tribus bildeten eine geschlossene Gemeinde unter einem Bicrtelsmeister, welcher die Na- men, Wohnungen und Grundstücke aufzeichnete, die Steuern erhob, die nach den Tribus veranstalteten Aushebungen zum Kriegsdienste leitete und die Gemeindeangelegenheilen jeder Tribus besorgte. Auch hatte jede Tribus besondere Heiligthümer, Versammlungen und Feste. Außer durch diese Eintheilung der Ländereien suchte Servius Tullius auch noch durch eine andere Einrichtung eine Vereinigung der beiden Stände, der Patricier und Plebejer, zu bewirken, indem er beiden Theilen die Theilnahme an der Regierung gestattete, jedoch so, daß das Alter und das größere Vermögen einen bedeutenderen Einfluß gewährten. Zu diesem Zwecke richtete er eine Vermögens- schätzung ein, welche regelmäßig von Zeit zu Zeit wiederholt werben sollte, und -theilte sämmtliche Bürger zum Behufe des Kriegswesens, der Besteuerung und einer von ihm neu zu errichtenden Volksver- sammlung nach der Größe ihres Vermögens in fünf Klassen, je nachdem sie ein Vermögen von 100,000, 75,000, 50,000, 25,000 12,500 Assen besaßen. Jede Klasse zerfiel wieder in Unterabthei^ lungen, Centurien, und zwar die erste Klasse in 80 Centurien, die zweite, dritte und vierte in 20, die fünfte in 30 Centurien. Die Zahl der Bürger in den einzelnen Centurien war nicht gleich, son- dern es umfaßte eine Centurie einer niederen Klasse um so viel mehr Bürger, als das Vermögen geringer war, so daß das Ver- mögen der Mitglieder einer Centurie zusammengenommen dem Ver- mögen einer anderen Centurie ohugefähr gleich kam. Die Centurien jeder Klasse waren ferner in gleicher Hälfte in die älteren und jün- geren Bürger (seniores et juniores) eingetheilt, damit die älteren, obgleich an Zahl geringer, doch den jüngeren an Einfluß gleichstün- den. Zu den jüngeren gehörten alle Bürger von dem siebzehnten bis zum fünfundvierzigsten Jahre, zu den älteren die Bürger von dem funfundvierzigsten bis zum sechzigsten. Die Greise, welche älter als sechzig Jahre waren, scheinen kein Stimmrecht mehr gehabt zu haben, wie sie auch keinen Kriegsdienst mehr thaten. Die jüngeren Bürger waren zum Kriegsdienste im Felde, die älteren zur Verthei- digung der Stadt bestimmt. Diejenigen Bürger, welche weniger als 12,500 Asse im Vermögen hatten, hießen Proletarier und sie bildeten zusammen eine Centurie. Den Proletariern, welche von der Vermögenssteuer frei waren, wurden die übrigen steuerpflichtigen Bürger unter dem Namen Assidui oder Locupletes entgegengesetzt. Außer diesen Klassen waren noch einzelne Centurien gewissen Zünften angewiesen, welche man wegen ihrer Beziehung zum Kriege, wenn
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