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1. Geschichte des Alterthums - S. 497

1852 - Weimar : Albrecht
497 Zustande der ältesten Römer zollen; in demselben Grade, in wel- chem in ältester Zeit die Religion an der Blüthe des Reiches An- theil hatte, in demselben Grade trug sie später in ihrem veränderten Zustande zu dem unaufhaltsamen Verfalle dieses Reiches bei. Wie das römische Volk selbst,^ so hat auch die Religion der Römer im Verlaufe der Zeit fremde Elemente in sich aufgenommen; mit der Aufnahme neuer Bürger mar in der Regel auch die Auf- nahme fremder Götter verbunden. Die ältesten Götter der Römer waren Stamm-, Geschlechts- und Familien-Sckutzgötter; denn auch der Staat oder besser die Stadt wurde durch den gemeinschaftlichen Heerd als Sitz einer einzigen, engverbundenen Familie bezeichnet. An der Verehrung dieser Götter konnte kein Fremder Antheil neh- men; vielmehr mußte die besondere Weise der Verehrung vor jedem Fremden verborgen gehalten werden, weil er sonst sich des Beistan- des dieser Götter hätte versichern können. Aus gleichem Grunde konnten auch nur die Mitglieder der Gentes zu priesterlichen Wür- den befähigt sein, desgleichen zu öffentlichen Aemtern,- welche die Kenntniß der heiligen Gebräuche erforderten; und endlich konnte ihnen nur unter einander das Connubium gestattet sein, damit nicht die halbrömischen Kinder aus gemischten Ehen sich für berechtigt halten möchten, in die Geheimnisse des römischen Kultus eingeweiht zu werden. Als Fremde wurden in religiöser Beziehung auch alle Neubürger angesehen; sie gehörten zu keiner römischen Gens und waren von dem Dienste der altrömischen Götter ausgeschlossen; sie verehrten die Götter ihrer bisherigen Heimath. Die Römer waren gegen die Anhänger fremder Religionen nicht nur äußerst tolerant, sondern sie siedelten auch fremde Götter und deren Kulte nach Nom über. Wie unter den verschiedenen Bestandtheilen der römischen Be- völkerung jene aus Alba stammenden Latiner, welche den Palatinus inne Hutten, der älteste war, und mit diesen erst später die auf dem Quirinalis angesessenen Sabiner zu eiuer Stadt sich vereinigten, so ist auch der älteste und ansehnlichste Bestandtheil der Religion der Römer altlatinisch; er stammte von Alba und Lavinium, mit deren Kulten Rom bis in die spätesten Zeiten in der innigsten Verbin- dung gestanden hat. Zu diesem latinischen Kultus kam erst später ein sabinischer hinzu. Durch diese Vereinigung zweier volksthüm- licher Kulte entstand die eigentliche Staatsreligion. Nachdem sich mit den beiden Stämmen noch ein ^dritter, die Luceres, vereinigt hatte, wurden auch deren Mitglieder für wählbar zu Priesterämtern erklärt und deren Kultus auf Staatskosten bestritten. Den Plebe- jern verlieh erst Servius Tullius in gemeinschaftlichen Kulten reli- giöse Vereinigungspunkte und eine kirchliche Organisation. In der ältesten römischen Religion prägte sich sehr bestimmt der Gedanke aus, daß Alles, auch das Geringste, unter göttlicher Leitung geschehe. Alle ungewöhnlichen Erscheinungen hielt man für göttliche Winke, deren Deutung zu einer besonderen Wissenschaft für Einge- weihte erhoben wurde. Jedes Haus war ein Tempel und jeder Hausvater ein Priester der angestammten Götter. Ein kindlich nai- ver, sittlich reiner und milder Sinn und herzliche Pietät waltete in der ältesten Religion. Jedem Menschen, so glaubte man, werde bei 32
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